Zwischenrufe:
5
Beifall:
4
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wenn man bei dieser Regierung auf einem Gesetzentwurf das Wort „Grundgesetz“ liest, bekommt man erst mal einen Schreck. In diesem Fall haben Sie nichts verkehrt gemacht; das konnten Sie auch nicht. Sie kommt zwar spät, aber die digitale Verkündung von Gesetzen auf einer Verkündungsplattform ist richtig. Deswegen ist hierzu nicht viel zu sagen.
Sonst gilt die alte Weisheit: Finger weg vom Grundgesetz. Es ist schon schlimm genug, wie Regierungsvertreter und Vertreter der Parteien, die sich im besten DDR-Sprech als demokratische Fraktionen im Hause selbst loben, Hand an die Grundrechte der Bürger legen.
Beifall bei der AfD)
So der Kanzler – ich zitiere –: „Wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden, nehmen wir das nicht hin.“ Was sind Extremisten oder Verfassungsfeinde? Und wen zählt Scholz zu den Querdenkern? Ist Verfassungsfeind der, der die Aufklärung der Beteiligung des Kanzlers an einem Wirtschaftsskandal verlangt oder seinen Gedächtnislücken nicht Glauben schenken mag? Ist Querdenker der, der frühzeitig vor einem Lockdown, einer Impfpflicht oder Impfschäden gewarnt hat?
Was hat das mit der elektronischen Verkündung zu tun, Herr Kollege?)
Ist ein Extremist der Unternehmer oder Rentner, dessen Lebenswerk und Existenz aufgrund einer verfehlten Energiepolitik vor die Hunde geht? Wann ist man das? Wann darf der Staat gegen demokratische Grundrechte vorgehen unter dem Vorwand, diese demokratischen Grundrechte schützen zu wollen?
Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Aber eine Definition gibt Scholz nicht. So unverhohlen hat noch kein Regierungschef der Bundesrepublik mit den Grundrechten gezündelt.
So verwundert auch nicht der Appell der Innenministerin Faeser, man könne seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln. Wo bitte? Zu Hause vor dem Spiegel? Diese Aussage ist eine Zumutung für die Zivilgesellschaft.
Auch der Präsident des Verfassungsgerichts, Harbarth, steht dem nicht nach. Laut „Welt“ sagte er, „dass der Gebrauch der Freiheitsrechte dazu geeignet sein könne, die Verfassungsordnung zu delegitimieren“. Und – Zitat –: „Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit konsequent entgegenstellen.“ Das ist identisch mit dem eingangs zitierten Scholz-Zitat: Freiheitsrechte sind gut, solange sie nicht denjenigen nutzen, die gegen die Regierung sind; denn Kritik an dieser wird heute als Delegitimierung diffamiert. So hat auch der Verfassungsschutz flugs einen neuen Phänomenbereich kreiert: Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates. Hier werden alle Bürger unter Generalverdacht gestellt, die das Handeln der Regierung kritisieren.
Den Vogel abgeschossen hat aber der ehemalige Hoffnungsträger des bürgerlich-konservativen Lagers, Friedrich Merz, der letzte Woche der AfD-Fraktion unter dem Gejohle der sogenannten demokratischen Fraktionen erklärte, dass notfalls alle Parteien hier im Hause zusammen mit aller Macht verhindern werden, dass die AfD die Probleme, die wir in Deutschland haben, auf die Straße bringt.
Grundrechtsverachtend ist das!)
Genau das werden wir tun, Herr Merz und liebe CDU. Am 8. Oktober werden wir mit den Bürgern unser Versammlungs- und Demonstrationsrecht und unser Recht auf freie Meinungsäußerung auf die Straßen Berlins tragen.
Und, Herr Merz, weder Sie noch die anderen Parteien werden uns daran hindern.
Beifall bei der AfD
Denn es geht Ihnen allen nicht um die Delegitimierung des Staates, vor der Sie Angst haben. Sie alle delegitimieren das Volk, den Souverän.
Beifall bei der AfD)
Ich erinnere daran, dass ich die namentliche Abstimmung nach dem nächsten Redebeitrag schließen werde. Sollte jemand noch keine Gelegenheit gehabt haben, seine Stimme abzugeben, bitte ich, dies jetzt zu tun.
Wir fahren in der Debatte fort. Das Wort hat der Kollege Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion.
Beifall bei der CDU/CSU)