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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrer Rede zur Lage der Union vor einer Woche hat Kommissionspräsidenten Ursula von der Leyen noch einmal betont, dass die Europäische Union vollumfänglich hinter der Ukraine steht. Unsere Solidarität mit der Ukraine – das hat auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten wiederholt gezeigt – ist ungebrochen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Die Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union haben dies in den verschiedensten Bereichen gezeigt, insbesondere bei der Aufnahme von Geflüchteten aus ukrainischen Kriegsgebieten, sei es bei der Unterbringung, der medizinischen Versorgung oder auch in Schulen.
Die EU hat bereits sechs Sanktionspakete auf den Weg gebracht. Sie sehen unter anderem Finanzsanktionen gegen russische Banken und Staatsunternehmen, Ex- und Importrestriktionen, Investitionsverbote oder Maßnahmen wie das Einfrieren von Vermögenswerten vor. Es wird klar: Sanktionen wirken auch.
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Allerdings weichen die Durchsetzung dieser Sanktionen sowie die Ahndung von Verstößen in verschiedenen EU‑Mitgliedstaaten erheblich voneinander ab. In der EU kommen über 40 verschiedene Sanktionsregime zur Anwendung. Aus meiner Sicht ist deswegen ein koordiniertes und einheitliches europäisches Vorgehen sinnvoll und geboten. Es gilt: Wir brauchen eine EU-weite, effektive Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts.
Dabei handelt es sich nicht um ein gänzlich neues Verfahren. In anderen Kriminalitätsbereichen gibt es bereits eine solche Vereinheitlichung. Die EU kann nach Artikel 83 Absatz 1 AEUV Mindestvorschriften für Straftaten und Strafen in Bereichen festlegen, die eine grenzüberschreitende Dimension haben. Das gilt bereits in den Bereichen Terrorismus, Menschenhandel oder auch Cyberkriminalität. Es ist an der Zeit, dass das auch im Bereich des Sanktionsstrafrechts angepasst wird.
Im Mai hat die Kommission den Vorschlag für einen Beschluss des Rates vorgelegt, die Liste der Kriminalitätsbereiche mit grenzüberschreitender Dimension auch um das Sanktionsstrafrecht zu erweitern. Nach deutschem Recht ist dafür die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat notwendig. Das ist gut und richtig; denn als Parlamentarier ist es unsere Aufgabe, solche Beschlüsse zu prüfen und demokratisch zu legitimieren. Als Abgeordnete ist es aber auch unsere Aufgabe, die Demokratie und ihre Werte im Namen der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen. Deswegen halten wir als Unionsfraktion eine Zustimmung zum vorliegenden Ratsbeschluss für unabdingbar.
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So sorgen wir auch dafür, dass Sanktionen ihre volle Wirkung entfalten. So können nach der Änderung des Artikels 83 AEUV im nächsten Schritt EU-weite Standards bei der Durchsetzung von Sanktionen und der Verfolgung entsprechender Verstöße festgelegt werden.
Zur Wahrheit gehört, dass das letztlich nicht reichen wird. In der Konsequenz bin ich davon überzeugt: Wir brauchen einen weltweiten Konsens für Sanktionen an dieser Stelle.
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„In Vielfalt geeint“, so lautet seit dem Jahr 2000 das Motto der Europäischen Union. Die Geschlossenheit der Europäischen Union macht uns alle stark. Das ist in diesen Zeiten essenziell für unsere gemeinsame Zukunft.
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Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Axel Schäfer.
Beifall bei der SPD sowie der Abg. Max Lucks [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Ann-Veruschka Jurisch [FDP])