Bis heute ist für die Studierenden am Ende nichts rausgekommen. Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es ein Beispiel gibt für ein komplett nutzloses Gesetz, dann ist es das, was hier vorliegt. Ich werde es Ihnen erklären: Die Idee und die Intention sind richtig. Die hatten auch wir, als wir noch in der Regierung waren. Was haben Sie aber daraus gemacht? – Hören Sie mal eine Sekunde zu. – Warum ist das Gesetz nutzlos? Wir reden im Ausschuss die ganze Zeit über Notlagen. In diesem Gesetz steht 36‑mal „Not“. Aber in dieser Notlage, in dieser Krise, die wir offensichtlich haben, wirkt das Gesetz gar nicht. Sie brauchen dafür ein zweites Instrument, nämlich diese 200-Euro-Kiste; darauf komme ich gleich noch. Dieses Gesetz wirkt in dieser Notlage nicht. Es bildet eine Notlage ab, die es vor zwei Jahren gab; heute haben wir eine ganz andere. Dieses Gesetz – das ist vielleicht der noch schlimmere Teil – wird aber auch dann nicht funktionieren, wenn eine solche Notlage eintritt. Warum? Es gibt in Deutschland 3 Millionen Studierende. Davon sind 2,5 Millionen keine BAföG-Empfänger. Wenn es tatsächlich dazu kommt, dass die sich nicht mehr finanzieren können und hier Hilfe brauchen, dann werden 2,5 Millionen Studierende eine E‑Mail mit einer individuellen Begründung ihrer Notlage und, wie es hier gefordert wird, mit Unterlagen, beispielsweise über die Kündigung ihres Jobs, an ein Amt schicken. Dann sagen Sie mir doch mal: Wer soll dann händisch 2,5 Millionen Anträge in irgendeiner akzeptablen Zeit abarbeiten? Das ist völlig unmöglich! Und ehrlich gesagt: Nach dem Vortrag der Kollegin von der SPD, die uns vorhin die ganze Zeit erzählt hat, warum Digitalisierung in der Bildung Mist ist, wundert mich das nicht besonders viel. Aber dass die FDP – Frau Ministerin, die FDP hat plakatiert: „Digital first. Bedenken second.“ – einen vollständig analogen Prozess für 2,5 Millionen Anträge vorgesehen hat, das ist doch verrückt. Wir haben hier zur heutigen Beratung einen Änderungsantrag gestellt, dass diese Anträge digital bearbeitet werden müssen. Den haben Sie im Ausschuss abgelehnt. Ich kann nur sagen: Wenn Sie heute wieder gegen die digitale Antragsbearbeitung stimmen, dann gehen Sie bewusst in ein Gesetz, von dem Sie genau wissen: Es kann seinen Zweck überhaupt nicht erfüllen. – Kollege Gehring, soll ich es mal erklären? Der Antrag ist digital. Das haben wir eingeführt. Aber: Alles danach ist nicht mehr digital, und das ist das Problem an der ganzen Sache. Lieber Kollege Gehring, ich darf noch einmal auf Sie zu sprechen kommen. Sie haben vor ziemlich genau zwei Jahren die Definition einer Trödelministerin hier platziert – sehr gut –, weil nämlich drei Monate nach Beginn der Krise keine Lösung da war. Jetzt kann ich nur sagen: Am 18. Februar hat dieser russische Einmarsch begonnen. Das Ding ist: Weil Sie merken, dass dieses Gesetz für diejenigen, die Hilfe brauchen, nicht funktioniert, haben Sie jetzt angekündigt, dass alle Studierenden 200 Euro bekommen sollen. Wir haben gefragt, wie Sie das denn eigentlich machen wollen. Wir haben damals die Coronahilfen mit dem Deutschen Studentenwerk gemacht. Wir hören vom Deutschen Studentenwerk, dass es hier nicht bereit sei. Wir haben von Ihnen bisher nicht erfahren, wie Sie das machen wollen. Das spricht dafür, dass wir hier in diesem Jahr gar nichts mehr sehen werden. Wir werden Sie am Ende an die Trödelministerin erinnern. Eins darf ich Ihnen sagen: Wir haben damals gerade mal sechs Wochen gebraucht, um die Coronahilfen auf den Weg zu bringen. Das ist der Benchmark; an dem müssen Sie sich messen lassen. Sie haben bei den 200 Euro auch noch einen ziemlich großen Konstruktionsfehler. Nämlich: Es gibt ja nicht nur Vollzeitstudierende. In diesem Gesetzentwurf steht drin: Er gilt nur für Vollzeitstudierende. – Bei den 200 Euro verhält es sich aber anders. Ich habe einen Artikel im „Handelsblatt“ gefunden. Da ist ein Student, der jeden Tag von Duisburg nach Köln fährt und der nur wegen des Studententickets eingeschrieben ist. Der spart nach eigenen Angaben in diesem Artikel 2 800 Euro im Jahr. Er ist in Vollzeit beschäftigt, und dem geben Sie jetzt noch 200 Euro on top. Das kann ganz sicher nicht richtig sein. Das ist ja kein Ausnahmefall. Ich lese mal weiter: Wie das „Handelsblatt“ schreibt, liegt angeblich an der Uni Düsseldorf die Zahl solcher Scheinstudierenden bei 8 000, an der Uni Köln bei 4 000 solcher Scheinstudierenden, und das kreuz und quer durch Deutschland. Das heißt, Sie wollen 200 Euro an Menschen geben, die sie am Ende überhaupt gar nicht brauchen, weil sie keine Studenten sind. Da haben Sie noch einiges zu tun. Werden Sie Ministerin der Chancen und nicht der verpassten Chancen!