Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erlaube mir, zum Thema zurückzukehren und über Fluggastrechte zu sprechen; darum geht es hier schließlich. Die aktuelle Situation an den Flughäfen muss ich, glaube ich, nicht mehr beschreiben. Wir alle kennen die Bilder: lange Schlangen, Flugausfälle – der erste Urlaubstag besteht aus Frust. Dann rufen Sie bei Ihrem Pauschalreiseanbieter an und dürfen sich noch einmal Stunden in die Schlangen der Airlines stellen, weil man Ihnen am Telefon sagt, dass Sie eine Bescheinigung über den Flugausfall brauchen, die Sie am Ende nie bekommen. Die Frage, die sich die Menschen dabei stellen, die ich so oft in den letzten Tagen von Freunden und Familie höre, ist: Kriegen wir unser Geld zurück? Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Die Fluggastrechte-Verordnung besagt: Man muss am Flughafen unterstützen, man muss die Ticketpreise binnen sieben Tagen zurückerstatten, und es gibt pauschalisierte Ausgleichszahlungen je nach Entfernung. Die Rechtslage ist also klar; das Problem ist, diesen Anspruch auch durchzusetzen. Nicht nur, dass die Menschen teilweise Wochen, Monate, Jahre klagen, um ihr Geld zurückzubekommen, nein, eine ganze Branche hat sich in diesem Land aufgebaut, um mit 25 Prozent Provision das Geld der Bürgerinnen und Bürger zurückzuholen. Diesen Zustand können wir nicht hinnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt liegt hier ein Antrag der Union vor, der das Ganze ausbauen will. Unter Punkt 3 a steht, Sie wollen prüfen, ob eine kurzfristige Erstattung der Ticketpreise im digitalen System in einfachen Fällen möglich ist. Liebe Union, um mal ehrlich zu sein: Das bleibt doch sogar hinter der Rechtslage zurück. Die Airlines müssen binnen sieben Tagen erstatten – da müssen wir hinkommen – und nicht in einfachen Fällen, sondern in allen Fällen. Deswegen fordern wir als Ampelkoalition die automatische Erstattung aller Forderungen, sowohl der Entschädigungen als auch der Ticketpreise, und zwar sofort. Daran arbeiten wir, und darum geht es hier. Der zweite Punkt – Frau Kollegin Martens hat richtigerweise darauf hingewiesen – ist das Recht auf Vorkasse. Wir nehmen hin, dass – anders als überall sonst im Werksvertragsrecht – Bürgerinnen und Bürger Monate im Voraus das Geld bezahlen, obwohl doch sonst der Grundsatz gilt: Volle Zahlung erst nach voller Leistung. Ein weiterer Punkt – es wurde hier mehrfach erwähnt – ist der Personalmangel, die Probleme an den Sicherheitsschleusen, die Probleme an den Flughäfen. Auch da müssen wir nachsteuern. Und wir können nicht über Fluggastrechte reden, ohne auch in die Zukunft zu gucken. Es gilt, auch die Alternativen zum Flugverkehr zu stärken: Nachtzugverbindungen, schnelle Bahnverbindungen. Wir müssen im Reiserecht vorankommen. Die Ampelkoalition geht das Thema Fluggastrechte an. Es bleibt mir nur noch, zu sagen: Einen schönen Urlaub! Kommen Sie gut an. Vielen Dank.