Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz kommen die Ampelfraktionen einem Kernanliegen der Union im Zusammenhang mit dem Sondervermögen der Bundeswehr nach. Denn uns war nicht nur wichtig, dass die 100 Milliarden Euro ausschließlich der Bundeswehr zugutekommen, sondern dass diese auch möglichst schnell bei der Truppe ankommen. Dafür benötigen wir auch schlankere Vergabeverfahren. Als Union sagen wir Ja zur Bundeswehr, Ja zur zügigen Truppenausstattung und deswegen auch Ja zu diesem Gesetz. Die Trendwende in der Beschaffung ist schon vor Jahren eingeleitet worden. Nach der Annexion der Krim war es die Union, die dafür gesorgt hat, dass sich der Beschaffungsetat der Bundeswehr von 2015 bis 2018 verdoppelt hat. Mehr war mit dem damaligen Koalitionspartner und besonders mit den damaligen Oppositionsparteien leider nicht zu machen. Doch seit dem Angriff auf die Ukraine erleben wir keine Trendwende, sondern eine Zeitenwende. Als Union haben wir diese Zeitenwende seit dem 24. Februar fest verinnerlicht. Bei der Ampel kann man das nicht immer und in jedem Fall so sagen. Dass Bundeskanzler und Verteidigungsministerin im Ukrainekrieg eine Politik des Zögerns und Zauderns vertreten, ist mittlerweile allseits bekannt. Wenn das nun aber auch der Wirtschaftsminister mit dem Gesetz tut und in den Bummelzug einsteigt, dann wird das der Situation in keiner Weise gerecht. Aber es wurden auch Änderungen im Gesetz vorgenommen. Doch wer die Kraft hat, das Grundgesetz für ein Sondervermögen zu ändern, der sollte auch den Mut haben, alle Hebel für eine schnellstmögliche Beschaffung in Bewegung zu setzen. Auch wenn das Gesetz in die richtige Richtung weist, wäre deutlich mehr möglich gewesen. Das haben auch die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung deutlich gemacht. Zwei Maßnahmen mit dem größten Beschleunigungspotenzial sind weder im Gesetz noch im Änderungs- noch im Entschließungsantrag enthalten. Man könnte Rechtssicherheit schaffen bei Ausnahmen vom Vergaberecht zum Schutz der nationalen Sicherheit; das wäre eine Maßnahme. Die zweite Maßnahme wäre die Verkürzung des Rechtsweges. Damit hätten endlose Rechtsstreitigkeiten schnell ein Ende. Insbesondere die Vizepräsidentin des Bundeswehrbeschaffungsamtes hat das in der öffentlichen Anhörung ausdrücklich betont und um eine Verkürzung des Rechtsweges gebeten. Mit unserem Entschließungsantrag kommen wir dieser Bitte nach. Auch Sie können dieser nachkommen; denn die angekündigte Zeitenwende muss schleunigst kommen. Wir müssen vom Bummelzug in den Schnellzug umsteigen. Vielen Dank.