Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Wir machen mit diesem Gesetzentwurf einen ersten Schritt zur Gesetzgebung für die Zeit direkt nach den Ferien – wissend, dass das jetzige Infektionsschutzgesetz am 23. September ausläuft und wir deshalb handeln müssen. In diesem Trägergesetz sind einige Punkte enthalten, die der Minister eben schon vorgestellt hat. In der Tat – das müssen wir hier sagen –: Wir müssen in der Ampel über die Sommerferien noch an der Ausgestaltung des Infektionsschutzgesetzes arbeiten. Da wollen wir auch gar nicht drum herumreden. Jeder weiß und hat das auch öffentlich wahrnehmen können, dass es in der Ampelkoalition sehr unterschiedliche Haltungen gibt, gerade bezogen auf die Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz. Wir haben aber vereinbart, dass wir auf der Grundlage dessen, was der Expertenrat der Bundesregierung Anfang Juni vorgelegt hat, und dessen, was im Lichte der Bewertung durch den Sachverständigenrat für die einzelnen Maßnahmen der Vergangenheit vorgelegt worden ist, eine Lösung finden werden. Ganz klar ist, dass wir uns den Zielen verschreiben müssen, und da sind wir wirklich gefordert: Erstens müssen wir sicherstellen, dass diejenigen, die in besonderer Weise gefährdet sind, auch tatsächlich den Schutz erfahren, den sie brauchen. Das sind die Menschen, die in Einrichtungen leben. Das sind hochbetagte Menschen. Das sind Menschen mit Behinderung. Aber es sind eben auch die Menschen, die nicht in Einrichtungen sind und höhere Risiken tragen. Natürlich werden gerade da die Impfung und die Impfkampagne eine große Rolle spielen. Zweitens: weiterhin viele Schutzmaßnahmen. Da hat uns der Expertenrat ganz klar gesagt: Wir brauchen Schutzmaßnahmen. Wir brauchen Maßnahmen, die wir weiter steigern können, die schnell einsetzbar sind und die an die jeweils vorherrschende Situation angepasst werden können. Keiner von uns kann in die Zukunft gucken; aber wir müssen annehmen, dass wir es im Herbst wieder mit einer relativ virulenten Virusvariante zu tun haben werden. Wenn wir Glück haben, lässt sie nicht besonders schwer erkranken; aber wir wissen es nicht. Von daher müssen wir Maßnahmen vorsehen, die steigerungsfähig sind, und genau das wird unsere Aufgabe sein. Wir sind da gefordert, den Ländern und insbesondere den Kommunen die Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, die nötig sind. – Herr Sorge, Sie sind zwar sehr schnell dabei, auszuteilen und zu kritisieren; aber Sie haben keinen einzigen Vorschlag gemacht, wie Sie denn eigentlich vorgehen würden. Das wäre eigentlich sehr interessant. Wir werden jedenfalls alles tun, um die Überlastung der kritischen Infrastruktur zu vermeiden. Wir werden die Vermeidung von gesundheitlichen Spätfolgen in den Blick nehmen. In diesem Sinne werden wir über das Infektionsschutzgesetz direkt nach der Sommerpause hier im Hause beraten.