Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag reiht sich in fast schon guter Tradition in die Pamphlete der AfD zur Desinformation, zur Verunsicherung und zum Schüren von Ängsten ein. Und das ist in dieser Lage, zweieinhalb Jahre nach Beginn der Coronapandemie, unangebracht und politisch verantwortungslos. Wir haben eine dringende Verpflichtung hier im Hohen Hause gegenüber den Menschen überall in Deutschland, die sich in dieser Zeit mit der Coronapandemie auseinandersetzen und dauernd in der Hoffnung leben, dass medizinische Hilfsmittel – seien es nun entsprechende Therapien oder auch die Impfung – ihnen auf Dauer den Umgang mit dieser Pandemie ermöglichen bzw. Heilung verschaffen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass man in eine ständige Beobachtung dieser Impfkampagne, dieses Impfsystems eintritt, aber mit Sachlichkeit und vor allen Dingen mit einem wachen Auge. An der entscheidenden Stelle muss auch darauf Wert gelegt werden, dass den Menschen Beruhigung verschafft wird. Wir arbeiten mit wachen Augen, und wir haben ein System beim PEI, das sehr wohl geeignet ist, den Menschen die Gelegenheit zu verschaffen, in der Annahme von Nebenwirkungen – das ist ein etwas unpräziser Ausdruck – dort Meldungen vorzunehmen. Direkt auf der ersten Seite der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter „Top-Themen“ finden wir die Rubrik „Nebenwirkungen melden“. Von dort wird man zu einem entsprechenden Meldeformular weitergeleitet. Was aber für die Diskussion am heutigen Tag, glaube ich, sehr wichtig ist – Kollege Philippi hat es auch schon fachlich angerissen –, ist die begriffliche Präzision. Sie sprechen von Nebenwirkungen, was allerdings der tatsächlich notwendigen Unterscheidung nicht ausreichend gerecht wird. Wir müssen unterscheiden zwischen Impfreaktionen, die für das PEI nicht meldepflichtig sind, und Impfkomplikationen, die ihrerseits sehr wohl meldepflichtig sind. Ersteres sind physiologische Reaktionen des Immunsystems wie etwa Schwellungen an der Einstichstelle oder auch eine erhöhte Temperatur als Immunantwort. Und die müssen keineswegs als angenehm empfunden werden, sondern können durchaus auch als unangenehm empfunden werden, aber sie sind keine Komplikationen und unterliegen deshalb nicht der Meldepflicht. Das, was Sie aber in Ihrem Antrag dargestellt haben, ist, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Die Codierung in der Auswertung der KBV mit den ICD-10-Kennziffern orientiert sich zwar insgesamt am Thema der Covid-Impfung, aber nicht präzise an Komplikationen, sondern an allen denkbaren gesundheitlichen Auffälligkeiten. Insbesondere der ICD-10-Code mit der Schlüsselnummer U12.9 – Originaltext – „Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impstoffen, nicht näher bezeichnet“, ist keineswegs ein Rückschluss auf eine meldepflichtige Auffälligkeit. Vielmehr ist es jede ärztliche Wahrnehmung im Gespräch mit dem Patienten, die dort erfasst werden kann, und Rückschlüsse sind in keiner Weise, weder in Quantität noch in Qualität, zulässig. Ich gebe zu, dass es in der Diskussion auch im Vorfeld nicht besonders glücklich war, dass Gesundheitsminister Lauterbach mal in einem Tweet von einer „nahezu nebenwirkungsfreien Impfung“ gesprochen hat. Das erzeugt eine gewisse Erwartungshaltung bei den Impfwilligen, die dann vielleicht doch eher enttäuscht wird. Aber es hat mit der objektiven Sachlichkeit der Bewertung des Sachverhalts nichts zu tun. Natürlich ist auch nicht zu übersehen, dass wahrscheinlich die Menschen in Ansehung der Diskussion, die um die Impfung geführt wird, eine höhere Sensibilität aufweisen und vielleicht eher und intensiver den Arzt ihres Vertrauens aufsuchen, um von diesem auch Beruhigung zu erfahren. Bei der Codierung wird dann eben noch nicht zwischen „Verdacht“ und „bestätigter Nebenwirkung“ unterschieden. Halten wir fest: Wir haben dort keine vergleichbaren Parameter, die einer Untersuchung unterzogen werden dürfen, und deshalb ist dieser Antrag unsinnig. Zum Schluss erlaube ich mir noch den Hinweis, dass es für die Aufarbeitung des Themas sicherlich hilfreich sein könnte, wenn man mit der Einrichtung des Impfregisters, das die CDU/CSU schon gefordert hat, ein weiteres wirkungsvolles Instrument implementiert. Der Antrag ist jedenfalls abzulehnen. Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.