Aber all das spiegelt dieser Antrag nicht wider. Immer wieder bringen Sie hier Beiträge ein, die eine unverhältnismäßige Überwachung der Bürgerinnen und Bürger legitimieren sollen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sexueller Missbrauch, sexuelle Ausbeutung und ihre Darstellung und Verbreitung müssen entschieden bekämpft werden – gerade auch dann, wenn es online geschieht. Daran gibt es überhaupt gar keinen Zweifel. Aber ich muss sagen: Ich finde es respektlos und infam, dass die Union mit ihrem Antragstext unterstellt, wir in den Koalitionsfraktionen würden den Kinderschutz auf die leichte Schulter nehmen. Ich bin seit einem halben Jahr Vater. Ich finde, es ist nicht in Ordnung, wie Sie hier argumentieren. Jeder einzelne Fall steht für ein zerstörtes Kinderleben. Daran gibt es nichts zu rütteln. Abscheulichen Verbrechen gegen Kinder müssen wir mit aller rechtsstaatlichen Entschlossenheit entgegentreten. Dafür braucht es mehr und besser vernetzte Prävention, Kooperation zwischen den Jugendämtern, eine schnellere Löschung, eine bessere Ausstattung für die Ermittler/-innen und vor allem verfassungsrechtlich tragbare Lösungen für unsere Strafverfolgungsbehörden. Meine Damen und Herren von der Union, seien Sie doch mal ehrlich und benennen es mit dem Begriff, den Sie im Kern fordern, sich aber offensichtlich nicht trauen zu schreiben oder hier offen zu sagen. Sie fordern die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die Vorratsdatenspeicherung, mit der Sie während Ihrer 16-jährigen Regierungszeit zu Recht immer und immer wieder vor Gerichten gescheitert sind. Wenn so Ihre Antwort auf schlimmste Verbrechen aussieht, erweisen Sie den Opfern einen Bärendienst. Das ist keine kluge Politik. Das ist eine Politik, die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nimmt. Ihre Forderung ist die Fortsetzung der Politik der Scherbenhaufen – Scherbenhaufen, die wir als Koalitionsfraktionen jetzt zusammenkehren müssen, und das machen wir nach und nach. Und wissen Sie, was wir am Ende haben? Dann haben wir eine vorausschauende und faktenorientierte Sicherheitspolitik, die auf bestehende sicherheitspolitische Gefahren zielgerichtet antwortet. Mit dieser rechtssicheren Politik und Gesetzgebungspraxis leisten wir einen Beitrag für die Demokratie und bringen obendrein noch ein Entlastungsprogramm für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf den Weg, weil es weniger mit uns zu tun haben wird. Man kann sich schon sehr wundern. Nachdem Sie jahrelang in Regierungsverantwortung gesagt haben, Sie könnten nicht an einer neuen Regelung arbeiten, weil Sie auf das EuGH-Urteil warteten, präsentieren Sie jetzt, kurz vor dem zu erwartenden EuGH-Urteil zur verkorksten deutschen Regelung, diesen halbgaren Antrag. Dabei sind schon die Strafverfolgungsbehörden viel kreativer als die Union. Schauen Sie dafür zum Beispiel mal nach Schleswig-Holstein! Da gibt es ein Positionspapier der GdP mit vier wichtigen Stichpunkten: Personalbedarf, Sachausstattung, Gesundheitsprävention, Wertschätzung. Das sind Dinge, auf die es ankommt. Wir haben mit dem Quick-Freeze-Verfahren einen vernünftigen, einen adäquaten Vorschlag auf dem Tisch. Mit unserem Koalitionsvertrag – seit Neuestem übrigens auch dem Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein von Schwarz-Grün; das haben Sie vielleicht schon gehört – schaffen wir es, mit dem Erfordernis des Anfangsverdachts und einer richterlichen Anordnung rechtsstaatliche Leitplanken einzuziehen. Der Weg ist also geebnet. Wir bringen wirksame Strafverfolgung und Grundrechtssicherung in Einklang. Lassen Sie uns vernünftig darüber reden und endlich die Erkenntnis gewinnen, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu den Akten zu legen! Vielen Dank.