Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, insbesondere liebe Ärztinnen und Ärzte und Vertreter von Beratungsorganisationen! Ich sage das verbunden mit einem großen Dank für Ihre Leistung in den vergangenen Jahren. Sie haben ein großes Verdienst an der nun kurz bevorstehenden Streichung des § 219a. Sie haben in den letzten Jahren unter großen persönlichen Herausforderungen vielen Frauen in Notsituationen geholfen. Sie haben dies in einer Situation getan, in der wir zwar eine politische Mehrheit hatten, aber in der Regierung nicht handeln konnten. Wir sind sehr froh, dass wir das jetzt angehen; Sie hingegen haben Ihre Tätigkeit für unsere gesamte Gesellschaft schon sehr lange ausgeübt. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit der Streichung von § 219a verbannen wir eine überholte und kriminalpolitisch verfehlte Strafvorschrift endlich in die Vergangenheit. Denn es ist doch absurd, dass die Kriminalisierung von Informationen über eine legale Leistung zur Erfüllung eines staatlichen Versorgungsauftrages im Strafgesetzbuch steht. Das kann nicht sein. Das darf nicht sein. Diese Regelung muss gestrichen werden. Es ist auch sehr wichtig, dass die Strafurteile aufgehoben werden und die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten endlich beendet wird. Das ist vergleichbar mit anderen Tatbeständen, in denen dieses erfolgt ist. Um zudem die Informationsfreiheit wirklich zu gewährleisten, haben wir im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass im Schwangerschaftskonfliktgesetz eine zusätzliche Regelung aufgenommen wird, dass durch Ärztinnen und Ärzte informiert werden kann; denn wir haben mitbekommen, dass einige Länder daran gearbeitet haben, die Berufsordnung der Ärzte dahin gehend zu ändern, dass Informationen weiterhin untersagt werden. Nur die Streichung des § 219a tut es deshalb nicht. Es ist daher wichtig, hier eine positive Informationsfreiheit bundesrechtlich zu verankern. Werte Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion, die Vermischung der Begriffe „sachliche Information“ und „Werbung“ ist nicht zeitgemäß. Das kann man nicht machen. Es ist rechtlich geregelt, dass Werbung eine Gewinnerzielungsabsicht haben muss, und die besteht hier nicht. Das hat auch die öffentliche Anhörung, der wir beigewohnt haben, ergeben. Wirtschaftlich gesehen, muss man feststellen: Es ist sogar ein Minusgeschäft für Ärztinnen und Ärzte, weil sie für die Leistungen, die sie erbringen, weil sie für den Versorgungsauftrag, den sie erfüllen, weniger bekommen, als sie tatsächlich aufwenden. Von daher ist insbesondere das Argument der Gewinnerzielungsabsicht beiseitezulegen. Und es vermittelt auch ein falsches Bild von Ärztinnen und Ärzten. Sie retten doch Leben, sie können die entsprechenden Informationen am besten bereitstellen und beraten. Von daher bitte ich Sie, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen muss gestärkt werden. Mit sachlichen Informationen setzen wir auch etwas den unlauteren Informationen von radikalen Abtreibungsgegnerinnen und ‑gegnern, insbesondere im Internet, entgegen; der Minister hat es ausgeführt. Heute ist ein guter Tag, auch für mich als Rechtspolitikerin; denn wir gehen einen Schritt hin zu mehr Informationsfreiheit, einen Schritt hin zu einem modernen Strafrecht. Und ich freue mich als Frau, als Teil der Ampelkoalition und als Sozialdemokratin, dass wir dies nun endlich gemeinsam durchsetzen. Vielen lieben Dank.