Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauende! Heute ist ein großartiger Tag, für die Ärztinnen und Ärzte, aber vor allen Dingen für alle Frauen in diesem Land. Ein Tag, an dem ich voller Empathie auch an all die Frauen denke, die jahrzehntelang – exakt 89 Jahre lang – an den Folgen dieses Gesetzes gelitten haben und bis heute unter den schweren Folgen des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche leiden, allein weil sie nicht den Zugang zu den Informationen erhalten haben, auf die sie ein Recht haben, nämlich das Recht auf ärztliche Auskunft, wie sie unter dem Schutz ihrer Gesundheit eine ungewollte Schwangerschaft beenden können. Ausgerechnet dieses Recht hat der § 219a vereitelt. Um Werbung allerdings, wie es dieser Paragraf formuliert, ging es eben nie, meine Damen und Herren. Ungewollt schwangere Frauen suchten vielmehr Rat, und Ärztinnen und Ärzte wollten aufklären über verschiedene Methoden und Medikamente, über Vorzüge, über Risiken und auch über Komplikationen – je nach körperlicher und seelischer Verfassung der Schwangeren. Der § 219a hat stattdessen erstens ein zutiefst menschliches Ereignis, nämlich eine ungewollte Schwangerschaft, unmenschlich sanktioniert und bestraft. Zweitens hat er sich gezielt über wissenschaftliche Forschung und über medizinische Standards erhoben. Auch Juristinnen und Juristen halten den § 219a schon lange für überkommen; aber sie müssen bis zum heutigen Tage dieses Recht anwenden. Drittens hat dieser Paragraf der guten medizinischen Beratung und Versorgung von Schwangeren eben auch unnötig Steine in den Weg gelegt. Mit alldem wird nun endlich Schluss sein, meine Damen und Herren. Mit der Abschaffung des § 219a endet endlich die jahrzehntelange Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten. Das Signal an sie lautet heute: Sie können endlich beraten und aufklären, wie sie es für richtig und wie sie es für geboten halten. Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen sind Menschenrechte. Wir machen heute genau dafür den Weg frei. Und ja, ich finde, im Jahr 2022 muss man auch über den § 218 reden. Deswegen wird diese Bundesregierung eine Kommission dafür einrichten. Im Übrigen halte ich es nur für folgerichtig, dass im Medizinstudium künftig auch die Methoden eines Abbruchs gelehrt werden – medizintechnisch und medikamentös. Denn frauenärztliche Versorgung ist mehr als Ultraschall, als Kreißsaal und als Krebsvorsorge. Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir haben gemeinsam für die Abschaffung des § 219a gestritten, auch gemeinsam mit Gästen heute auf der Tribüne. Ein ganz großes Dankeschön an die Bündnisse von Pro Choice, an die Ärztinnen und Ärzte, an pro familia, an die AWO, an den djb und an viele andere. Sie haben über Jahre gekämpft. Sie haben sich anfeinden und bedrohen lassen. Sie mussten Prozesse führen. Doch immer haben sie an der Seite der Frauen gestanden, die den Weg zu ihnen gesucht haben. Sie haben allen Parteien Druck gemacht, und dank ihres bewundernswerten Einsatzes dürfen sich Frauen künftig darauf verlassen, endlich sachkundig beraten und unterstützt zu werden. Ein großes Dankeschön! Ich freue mich aus tiefstem Herzen, dass die Koalition aus SPD, Grünen und FDP nun den Weg frei macht für sie, für ihre Patientinnen und für alle Frauen in Deutschland. Danke schön.