Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Mir ist eben bewusst geworden: Wenn ich die Rede zu Protokoll gegeben hätte, hätte ich wahrscheinlich mehr Applaus gekriegt. Aber erlauben Sie mir trotzdem vier kurze Anmerkungen zu dem Thema: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil ist ja nun mehrfach dargestellt worden. Ich will nur mal bemerken, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Zinsen eigentlich seit 2014 zu hoch waren und wir interessanterweise eine Änderung erst rückwirkend ab 2019 machen müssen. Von daher hätte man auch mal darüber nachdenken können, mehr zu machen. Man hätte grundsätzlich auch darüber nachdenken können, etwas früher anzusetzen. Sie von der SPD, Frau Kollegin Heiligenstadt, brauchen sich gar nicht so aufzuregen; Sie waren ja damals gar nicht dabei. Wir haben es schon mehrfach versucht. Wir hatten einen Vorschlag gemacht, eine Halbierung zu machen. Den hat die SPD damals abgelehnt. Mit der Halbierung hätten wir uns dieses Urteil erspart. Ich finde es für uns eigentlich peinlich, dass wir immer erst reagieren, wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil gesprochen hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hier auch darum, Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Gerade die FDP hat ja viel von Steuervereinfachungen geschrieben, jedenfalls früher immer, als Sie hier in der Opposition war. Man muss sich vorstellen: Aus dieser Vollverzinsung haben wir in der Vergangenheit im Durchschnitt ein Aufkommen von circa 1 Milliarde Euro gehabt. Wenn wir jetzt ungefähr ein Viertel haben, werden das 200 bis 300 Millionen Euro sein. Die Bürokratiekosten werden höher sein, weil es eben so komplex ist. Herr Schmidt hat ja darauf hingewiesen, wie komplex das ist. Wenn Sie mal in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung gucken, sehen Sie da 40 Seiten mit Rechenbeispielen, wo versucht wird, darzustellen, wie das funktioniert. Die Abschaffung wäre ein wirklicher Beitrag zur Steuervereinfachung gewesen. Der damalige Präsident des Bundesfinanzhofes, Professor Mellinghoff, hat das damals schon gefordert. Ich zitiere: Damit hat er meines Erachtens auch recht. Auf die Berechnungsproblematik, dass Sie von den Konsumentenkrediten an Private ausgehen, obwohl Sie wissen, dass Unternehmenskredite niedriger sind, will ich gar nicht eingehen; das hat der Kollege Brehm schon gemacht. Ich will in der knappen Zeit noch einen letzten Punkt ansprechen. Die Frau Kollegin Heselhaus hat davon gesprochen: Gleiches Recht für alle, Ungleichbehandlungen vermeiden. – Dann verstehe ich nicht, warum Sie das Thema nicht aufgegriffen haben, dass die Zinserstattungen, die man bekommt, versteuert werden müssen, man aber die Zinsaufwendungen, die man hat, nicht steuerlich geltend machen kann. Wenn „Gleiches Recht für alle“ gilt, dann hätten Sie diesen Punkt meines Erachtens auch anpassen müssen. Diese Chance haben Sie leider vertan. Wir werden sehen, wie damit umzugehen ist. Im Übrigen will ich darauf hinweisen, dass auch einige Bundesländer größte Zweifel haben, dass der von Ihnen berechnete Zinssatz richtig ist. Von daher warten wir mal ab, was sich da noch alles ergeben wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn Sie mir trotzdem ein wenig applaudieren würden. Herzlichen Dank.