Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns im Jahr 2022 nach Christus. Ganz Europa kann nun den digitalen Arbeitsvertrag einführen. Ganz Europa? Nein! Eine unbeugsame Regierungskoalition im Deutschen Bundestag hört nicht auf, gegen die digitalen Eindringlinge Widerstand zu leisten. Es ist ja grundsätzlich zu begrüßen, dass unsere Regierung scheinbar den Kampfeswillen der unbeugsamen Gallier hat, es fragt sich nur, gegen was Sie hier so beharrlich kämpfen. Im Koalitionsvertrag steht doch, Sie wollen Digitalisierung voranbringen und bürokratische Hemmnisse abbauen. Ich möchte es jetzt nicht für Sie noch ein zweites Mal zitieren; stattdessen wiederhole ich lieber die Worte des Kollegen Cronenberg von der FDP-Fraktion aus der letzten Debatte. Er sagte: Und weiter: Er hat es heute wieder bestätigt. – Ja, es geht um den Nachweis im Nachhinein. Das ist im Prinzip das Gleiche; denn das Schriftstück kommt doch auf jeden Fall, Frau Müller-Gemmeke. Der Kollege Cronenberg hatte uns die schöne Geschichte vom ersten Job seines Sohnes erzählt, der sich über den digitalen Arbeitsvertrag gefreut hat. Ich kann gut verstehen, dass Sie sich nicht getraut haben, Ihrem Sohn zu sagen, dass dieser Arbeitsvertrag gegen § 2 Absatz 1 Satz 3 Nachweisgesetz verstoßen hat. Ich verstehe das, weil Sie heute ja nichts an dieser veralteten Rechtslage ändern. Um dieses unangenehme Gespräch von letztem Mal zu Hause zu vermeiden, gibt es eine ganz einfache Lösung: Sie stimmen einfach dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zu, dann haben Sie sich das schon mal gespart. Ja, sehr gerne. Vielen Dank für die Möglichkeit, das noch mal zu spezifizieren. Es ist schön, dass Sie dieses Gesetz ebenfalls gelesen haben. Natürlich kann man den Arbeitsvertrag einfach per Handschlag oder digital abschließen. Aber durch das Nachweisgesetz muss man dann die Informationen aus dem Arbeitsvertrag im genau gleichen Maße schriftlich an die Person weiterleiten. Das führt im Praxistest dazu, dass die Arbeitsverträge eben doch schriftlich abgeschlossen werden, weil wir diese Informationen doch geben müssen. Wir können heute darüber reden, dass es genau genommen nur der Nachweis über die wichtigen Informationen aus dem Arbeitsvertrag ist. Aber de facto ist es doch der schriftliche Arbeitsvertrag, Frau Kollegin. Auch aus Ihrer Fraktion, Frau Kollegin, sind entsprechende Stimmen gekommen. Sie wollen doch inzwischen auch, dass wir auf den elektronischen Weg umstellen. Aber, liebe Grüne und liebe FDP, Sie verhindern die Digitalisierung dieses Prozesses der SPD zuliebe. Die hat für das Ganze hauptsächlich einen Grund: Das machen wir seit 1995 schon so, und deswegen sollten wir es auch weiterhin so machen. – Außerdem konnte Herr Dieren als Jugendlicher anscheinend nicht unbedingt eine E‑Mail öffnen, um seine Rechte zu lesen; das ist ja schön und gut. Wenn Sie wirklich eine Fortschrittskoalition sein wollen, dann bemisst sich das daran, wie Sie handeln, und nicht daran, wie oft Sie das behaupten. Heute haben Sie die Möglichkeit dazu, eine Fortschrittskoalition zu sein. Stimmen Sie einfach unserem Antrag zu, und gut ist es! Vielen Dank.