Voraussetzung dafür wäre beispielsweise – hören Sie genau zu! –, dass die Beschäftigten der digitalen Übermittlung aktiv zustimmen müssen. Nur so kann tatsächlich sichergestellt werden, dass sie auch die technischen Voraussetzungen dafür haben und damit auch umgehen können, und das fehlt im Antrag der Union. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute bei diesem Gesetz um mehr Transparenz. Die Beschäftigten müssen zukünftig über alle relevanten und wesentlichen Arbeitsbedingungen informiert werden. Nur dann wissen sie, was vereinbart wurde, und nur dann können sie auch überprüfen, ob die Arbeitsbedingungen, die auf dem Papier stehen, auch mit dem Arbeitsalltag im Unternehmen übereinstimmen. Mit dem Gesetz schaffen wir also nicht nur Transparenz, sondern auch mehr Sicherheit für viele Beschäftigte, vor allem, wenn sie ohne schriftlichen Arbeitsvertrag oder prekär beschäftigt sind. Das ist eine echte Verbesserung. In den Berichterstattergesprächen haben wir das Gesetz und die Details intensiv beraten. Die Gespräche waren sehr konstruktiv, und es ist vor allem viel Vertrauen zwischen den Berichterstatterinnen und Berichterstattern entstanden. Dafür möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei den Kollegen Jan Dieren von der SPD und Carl Cronenberg von der FDP bedanken. Das war richtig gut; gerne wieder. – Mein Gott! Ein wesentlicher Punkt, über den wir alle – auch in der Anhörung – heftig diskutiert haben, ist die Frage, ob die Beschäftigten die Informationen über die Arbeitsbedingungen weiterhin nur schriftlich bekommen sollen oder ob wir doch eine Form der digitalen Übermittlung ermöglichen wollen. Die Frage, wie Informationen digital versendet werden und gleichzeitig die Beschäftigten auch tatsächlich geschützt werden können, ist nicht so einfach zu beantworten, wie die CDU das gerade immer so tut, und doch wären wir Grüne gerne diesen Schritt gegangen. Natürlich reicht als Nachweis nicht aus, dass der Arbeitgeber mal eben ein formloses E‑Mail mit Vertragsänderungen verschicken kann, so wie es eben die Union fordert; denn so ein digitaler Nachweis muss natürlich auch rechtssicher sein, und gewährleistet wird das im Moment nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Die Union hat hier einseitig die Wirtschaft im Blick, die Beschäftigten nicht. Deshalb können wir diesen Entschließungsantrag nur ablehnen. Ja, wir Grünen hätten uns mehr Mut zur Digitalisierung gewünscht. Wir wollen nicht an Papier und Aktenordnern festhalten. Wir wollen aber auch keine Digitalisierung, die einseitig zulasten der Beschäftigten geht. Wir wollen eine Balance: Wir wollen die Digitalisierung vorantreiben und gleichzeitig die Rechte der Beschäftigten stärken; denn beides ist wichtig. Auf Digitalisierung konnten wir uns nicht verständigen; die Rechte der Beschäftigten aber haben wir definitiv gestärkt. Wir verkürzen die Fristen, erweitern den Katalog der Nachweispflichten, Auszubildende werden einbezogen. Es gibt Änderungen zum Glück auch bei der Leiharbeit und beim Teilzeit- und Befristungsgesetz. Mit diesem Gesetz schaffen wir genau das, was in der EU-Richtlinie angelegt ist: mehr Transparenz, mehr Sicherheit und damit bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Vielen Dank.