Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was ich in der ganzen Debatte wirklich schwierig finde, ist, dass sich hier diejenigen, die es eigentlich besser wissen, nach vorne stellen und so tun, als gebe es im Milieuschutzgebiet, im Gebiet mit Erhaltungssatzung, überhaupt keinen zusätzlichen Schutz für Mieterinnen und Mieter, wenn es kein Vorkaufsrecht gibt. Da frage ich mich: Wenn das Vorkaufsrecht wieder verschärft wird – Frau Bayram, das ist ja das, was Sie wollen –, schaffen wir dann alle weiteren Milieuschutzmaßnahmen ab? Sie tun ja so, als gebe es keine. Natürlich gelten auch in Erhaltungssatzungsgebieten die Kappungsgrenze, die Mietpreisbremse, der Kündigungsschutz, die reduzierte Modernisierungsumlage plus die Regelung, dass jede Maßnahme, die zu einer Mieterhöhung führen kann, egal von welchem Eigentümer in einem Erhaltungssatzungsgebiet, unter besonderem Vorbehalt der Kommune steht. Das ist ein massiver Schutz der Mieterinnen und Mieter, und ich halte ihn auch für gerechtfertigt. Deswegen – Sie sagen: mit dem Vorkaufsrecht lösen wir alle Schutzprobleme –: Ich wäre sehr dagegen, dass wir dann, um Ihrer Logik zu folgen, alle anderen Schutzmechanismen aufheben. Es bleibt völlig unwidersprochen, dass wir gewisse Gebiete in den Kommunen schützen müssen. Da muss ich jetzt kurz auf meinen Kollegen Bernhard Daldrup eingehen: Bernhard, du bist wirklich ein sehr guter Redner. Wir haben dich auch schon damals in der Opposition als sehr klugen Mann kennengelernt. Aber festzustellen, die Kommune hätte im Geiste des Gesetzes gehandelt, wenn das höchste Verwaltungsgericht sagt: „Die Praxis war rechtswidrig“, ist unter deinem intellektuellen Niveau. Das hat mich ein bisschen enttäuscht. Umso mehr gefreut hat mich tatsächlich die Behandlung der Linken, die mehr oder weniger im Alleingang die schöne Stadt Berlin wahrlich zugrunde richten. Was wir tatsächlich machen müssen, ist, die Möglichkeiten auszuschöpfen, die da sind: Belegungsrechte nutzen, statt 500 Millionen Euro, eine halbe Milliarde Euro, für ein paar einzelne Mieter auszugeben. Warum kaufen die Städte keine Belegungsrechte? Die Nachverdichtung können wir umsetzen, und es gibt nach wie vor ein Vorkaufsrecht. Das wurde übrigens seit diesem Urteil auch ausgeübt. Es ist nicht so, dass es nicht ausgeübt wurde; es wurde bereits zweimal ausgeübt. Gleichzeitig haben die Berichte zugenommen, dass eine Modernisierung in Erhaltungssatzungsgebieten fast unmöglich ist, dass wir den Bestand nicht demografiefest hinkriegen, weil wir keine Aufzüge einbauen dürfen. Auch ist im Erhaltungssatzungsgebiet nicht überall automatisch die Zulässigkeit von Klimaschutzmaßnahmen gewährleistet. Daraus ergeben sich für uns freie Demokraten sehr wichtige Fragen: Wie machen wir weiter? Wie entwickeln wir das? Deshalb steht völlig zu Recht – danke, dass Sie es erwähnt haben, Frau Bayram – ein Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Sie scheinen bereits das Ergebnis der Bauministerin zu haben, ich habe es nicht. Der Prüfauftrag ist nicht erfüllt. Wir wissen nicht, wie das Vorkaufsrecht wirkt, wir wissen nicht, wie es wirklich gelingt, das Milieu zu schützen. Was vorliegt, ist eine Liste von Verbänden, die den Schutz fordern. Zum Schluss meiner Rede ganz kurz zu der Anhörung: Das Thema ist hoch umstritten. In der Expertenanhörung wurde in keiner Weise eindeutig gesagt: Wir müssen das Vorkaufsrecht verschärfen. – Deswegen werden wir uns das sehr genau anschauen und dann sehr klug handeln. Momentan schließe ich mich meinem Kollegen Semet an: Ich sehe die Notwendigkeit für eine Verschärfung nicht. Vielen Dank.