Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grund, warum wir hier noch zu nächtlicher Stunde zusammensitzen, ist das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sowie sonstiger Vorschriften. Als Juristen würden wir sagen: Ein typisches Omnibusgesetz; einem Gesetzesvorhaben zu einem bestimmten Thema werden noch viele weitere Gesetzesänderungen zu nicht verwandten Themen zur Seite gestellt und gemeinsam behandelt. Es wurde vieles eingesammelt, das thematisch in keinem Zusammenhang steht: von Änderungen der Zivilprozessordnung über Änderungen des Vormundschaftsrechts bis hin zu Änderungen des Betreuungsrechts. Lassen Sie mich die Änderungen des Betreuungsrechts herausgreifen. In der vergangenen Wahlperiode – wir haben es gerade schon gehört – wurde unter der unionsgeführten Bundesregierung das Vormundschafts- und Betreuungsrecht nach 30 Jahren grundlegend reformiert. Das Reformprojekt war wohl das wichtigste in der letzten Legislatur. Vor allem die Stärkung der Rechte der Betroffenen und der Fokus auf die Selbstbestimmung wurden einhellig, durch alle Fraktionen, begrüßt. Das entsprechende Gesetz selbst tritt jedoch erst Anfang 2023 in Kraft. Die vorliegenden Änderungen am noch nicht in Kraft getretenen Gesetz sind insgesamt gesehen sinnvoll. Zum Beispiel soll den Betreuungsstellen ermöglicht werden, auf vorhandene Kompetenzen von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuern auch in gerichtlichen Verfahren zurückzugreifen. Allerdings möchte ich anmerken, dass es doch sehr verwundert, dass ein Gesetz, welches noch nicht einmal in Kraft getreten ist, bereits wieder geändert wird, noch dazu, weil es in den Beratungen in der letzten Legislatur keine Anzeichen dafür gegeben hat. Eine Anmerkung zum Schluss kann ich mir nicht verkneifen: Ich weiß nicht, ob Sie selbst schon mal versucht haben, die Änderungen am Gesetz nachzuvollziehen. Ich kann Ihnen sagen: Das ist ziemlich mühsam. Wenn Sie dann noch versuchen, es umweltfreundlich zu machen – ohne Ausdruck auf Papier –, dann ist das fast unmöglich. Für solche Fälle wäre es wirklich angebracht, wenn Sie dem Gesetzentwurf eine Synopse beilegen, so wie Sie das in Ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, ich möchte Sie ermuntern, in diesem Punkt die angekündigten einfachen und durchaus sinnvollen Verbesserungen nun auch zügig anzugehen und umzusetzen. Solch eine Gegenüberstellung des geplanten Gesetzestextes würde unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch uns viel Zeit ersparen – wertvolle Zeit, die wir für drängendere Aufgaben nutzen könnten. Herzlichen Dank.