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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt aber echt schade, Frau Müller-Gemmeke, dass Sie Ihre Rede zu Protokoll gegeben haben. Ich meine, die Linken haben ihren Antrag extra von Ihrem Antrag aus der letzten Wahlperiode kopiert, und es wäre schon interessant gewesen, zu erfahren, wie Sie sich jetzt in der Koalition dazu verhalten.
Dann müssen Sie morgen früh aufstehen und nachlesen!
Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einfach lesen!)
Die Linke will Arbeitszeit europarechtskonform dokumentieren. Immer wenn das Wort „Europa“ fällt, stellen wir uns erst mal die Frage: Gehört das eigentlich auf die EU-Ebene? Die ganz klare Antwort ist: Nein, die EU hat in dem Bereich absolut nichts zu suchen.
Beifall bei der AfD)
Das ist einfach nicht ihre Aufgabe. Wie Sie wissen, stehen wir nicht für diesen Single Market und dafür, dass Brüssel alles entscheiden soll, sondern wir sind für einen Wettbewerb der Märkte untereinander, und der wäre auch gut.
Dummerweise ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs Ihr einziges Argument. Ich will darauf eingehen, weil Sie selbst das in Ihrem Antrag ein bisschen falsch verwenden. In dem Urteil steht ja nicht: „Die Mitgliedstaaten müssen jetzt …“, sondern da steht drin, dass die Richtlinien so auszulegen sind, dass es nach der Rechtsprechung der nationalen Gerichte gesichert sein muss, dass ein solches System in irgendeiner Form vorhanden ist.
Sie wissen schon, dass es Rechtsgutachten gibt, die das ganz genau so ausführen?)
Sie haben gerade selber ausgeführt, Frau Ferschl, dass es Gerichtsurteile in Deutschland diesbezüglich gibt und dass auch unsere Arbeitsgerichte im Arbeitnehmersinne urteilen. Also frage ich Sie: Wo ist eigentlich das Problem?
Tatsächlich ist die Rechtslage in Deutschland relativ klar. Wir haben § 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz. Dort steht, dass alles, was über die normale Arbeitszeit hinausgeht, als Überstunden dokumentiert werden muss, und das ist auch gut so.
Wann weiß man denn, dass es über die Arbeitszeit hinausgeht, wenn man die Arbeitszeit nicht dokumentiert?)
Es ist übrigens auch egal, wie die Arbeitszeit genau aussieht; sie muss dokumentiert werden. Nach § 17 Absatz 1 Mindestlohngesetz ist es zudem so, dass die Arbeitszeit in den schwarzarbeitsgeneigten Branchen komplett dokumentiert werden muss, also Anfang, Ende und Dauer, so wie Sie sich das wünschen. Und das sind ja fast alles Branchen, in denen eine potenzielle Gefährdung des Gesundheitsschutzes besteht: Bau, Speditionen, Gastronomie und ähnliche Branchen. Also gibt es hier eigentlich keinen Regelungsbedarf.
Wenn Sie sagen: „Die Vorgaben werden nicht eingehalten“, dann muss ich entgegnen: Wenn sie nicht eingehalten werden, brauchen wir aber kein drittes Gesetz, brauchen wir nicht mehr Bürokratie und brauchen wir nicht irgendwelche Systeme, die alle zu irgendetwas verpflichten, was wieder Kosten mit sich bringt, sondern dann brauchen wir einfach mal eine Klage. Darüber muss entschieden werden, und darüber wird im Sinne der Arbeitnehmer entschieden. Wir haben einfach kein Problem, Frau Ferschl.
Widerspruch bei der LINKEN)
Ganz ehrlich: Bevor wir immer nach der europäischen Ebene rufen, bin ich wirklich dafür, dass wir gerade die Frage der Dokumentation von Arbeitszeit dorthin geben, wo sie hingehört, und das ist der Bereich der Tarifautonomie. Lassen Sie doch einfach mal die Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden aushandeln, wie genau die Arbeitszeit dokumentiert werden muss.
Das ist aber jetzt ein ganz großer Quatsch! Arbeitszeit ist Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz! Keine Ahnung!)
Da brauchen wir doch keine Regelung auf EU-Ebene, und da brauchen wir auch keine deutlich erweiterte gesetzliche Regelung in Deutschland im Vergleich zu dem, was wir schon haben. Es gibt auch viele Sonderfälle – Beschäftigte im Homeoffice, Vertreter, die im Außendienst arbeiten –, die beachtet werden müssen.
Insofern, meine Damen und Herren, ist dieser Antrag, den Sie sich da auf zwei Seiten herausgemurkst haben, leider völlig überflüssig gewesen.
Beifall bei der AfD)