Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der SPD, Sie erinnern sich doch sicherlich noch an die großen Lettern auf den Wahlplakaten der Bundestagswahl 2021, auf denen immer das Wort „Respekt“ prangte. Sie erinnern sich mit Sicherheit auch an die zahlreichen Erwähnungen des Wortes „Gerechtigkeit“ in Ihrem Wahlprogramm. Bei der Gesetzesvorlage, mit der wir uns heute beschäftigen, will ich gerne mal diese beiden Aspekte beleuchten und fragen, ob sie diesen Anforderungen gerecht wird. Mein Urteil lautet bereits an dieser Stelle: Nein – jedenfalls nicht für beide Aspekte. Sie heben maßgeblich darauf ab, dass der Pflegebonus mit einem Geldbetrag von 1 Milliarde Euro ausgestattet wird. Aber der Geldbetrag alleine macht weder den Respekt noch die Gerechtigkeit aus. Wir haben in den letzten zwei Jahren von dieser Stelle immer wieder und vollkommen zu Recht den Pflegekräften in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen unseren Respekt und unseren Dank gezollt. Das war richtig, das war wichtig, und das ist unverändert fortzusetzen. Es hat aber auch zu Recht die Überlegung eingesetzt, dass alleine immaterielle Güter zum Zwecke des Dankes nicht ausreichen, sondern dass auch eine materielle Kompensation, ein Bonus, erforderlich ist, um dieser Wertschätzung Ausdruck zu verleihen. Es ist aus unserer Sicht richtig und wichtig gewesen, grundsätzlich über einen Pflegebonus nachzudenken. Was aber nicht richtig ist, weil es unvollständig ist, ist die Tatsache, dass in diesem Pflegebonusgesetz wesentliche Gruppen überhaupt keine Erwähnung gefunden haben und jetzt einige nicht berücksichtigt werden, die es verdient hätten. Auf unsere Intervention hin sind neben den fest beschäftigten Pflegekräften auch die Leiharbeitnehmer und die Rotes-Kreuz-Schwestern berücksichtigt worden. Da haben Sie gerade noch die Kurve gekriegt. Aber bei den ebenfalls im Gesundheitssystem so wichtigen Hilfskräften, nämlich den Medizinischen Fachangestellten, den Zahnmedizinischen Fachangestellten und den Beschäftigten im Rettungsdienst, kommt eine gleichermaßen wichtige Aufgabenstellung in der Pandemie zu, und die Gerechtigkeit gebietet es, die ebenfalls mit einem staatlichen Bonus und nicht nur mit einem Steuerfreibetrag zu belohnen und so unseren Respekt zu zollen. Wir werden selbstverständlich dennoch diesem Pflegebonusgesetz zustimmen. Aber wir sind unverändert der Meinung, dass es unvollständig ist. Sie haben heute Nachmittag durchaus die Gelegenheit, Ihren Fehler zu korrigieren. Zeigen Sie Größe und keine Kleingeistigkeit, nur weil dieser gute Ergänzungsvorschlag von der Opposition kommt. Auf einen Punkt aus unserem Antrag will ich an dieser Stelle noch hinweisen: Wir haben angeregt, dass die Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten novelliert, reformiert und weiter qualifiziert werden soll. Auch das ist ein Zeichen des Respektes gegenüber dieser Berufsgruppe: ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Einkommens- und Aufstiegschancen zu verbessern und auf diese Art und Weise mehr Erfüllung und auch Systemrelevanz in ihrem Tätigkeitsbereich zu erwirtschaften, zu erringen und auf diese Art und Weise weiterhin zur Stärkung unseres Gesundheits- und Versorgungssystems beizutragen. Auch das ist leider mit nur einem Federstrich vom Tisch gewischt worden. Deshalb noch mal unser ausdrücklicher Aufruf: Zeigen Sie Respekt und Gerechtigkeit in dieser Maßnahme! – Dafür müssen diese Berufsgruppen auch entsprechend gewürdigt werden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.