Herr Bundesminister, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: Die Renten sind unterschiedlich. Sie sind letztendlich dem Erwerbsleben und der damit verbundenen Beitragszahlungen nachvollzogen. Wenn man das Entlastungspaket der Bundesregierung betrachtet, wäre es daher folgerichtig, den Heizkostenzuschlag, der ja an sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebunden ist, Rentnerinnen und Rentnern ebenso zu gewähren wie denjenigen, die in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind; denn es gibt ja einen inneren Zusammenhang zwischen der vorhergehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der Rente. Ich würde damit untermauern, dass den Rentnerinnen und Rentnern diese 300 Euro zustehen.