Es ist – übrigens ist das nach wie vor nicht nur meine Auffassung, sondern auch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einem einschlägigen Urteil zur Frage, was Grundsicherung und dann auch Bürgergeld sein soll – dem Grunde nach ein nachrangiges System, das das soziokulturelle und sozioökonomische Existenzminimum von Menschen, die sich nicht anders helfen können, abdecken soll. Davor gibt es für viele Beschäftigte Gott sei Dank die Arbeitslosenversicherung, die vielen hilft, wenn sie arbeitslos werden, nicht gleich in Grundsicherung kommen zu müssen. Das ist ein System, das stark ist und das uns gerade in der Coronapandemie zusammen mit der Kurzarbeit Möglichkeiten gegeben hat. Insofern ist auch das Bürgergeld eine Grundsicherung, eine existenzsichernde Leistung, die Menschen, die sich sonst nicht helfen können, weiterhelfen wird. Ich glaube, das beantwortet Ihre Frage.