Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, wir beobachten hier mit großer Aufmerksamkeit Ihren Transformationsprozess und die Verwandlung von Sanktionen in Mitwirkungspflichten. Deswegen die sehr klare Frage an Sie: Welchen Stellenwert hat der Nachranggrundsatz, den wir bislang in den Sozialsystemen hatten, tatsächlich noch in Ihrer Konzeption des Bürgergeldes? Sie sprechen ja eben nicht mehr von Sanktionen, die zum Beispiel erfolgen, wenn man eine durchaus zumutbare Stelle nicht annimmt, sondern Sie sprechen jetzt nur noch von Mitwirkungspflichten. Das klingt erst mal so, gerade weil Sie die Vermögensprüfung ausgesetzt haben, weil die Sanktionen ausgesetzt werden sollen, weil Sie zum Beispiel ukrainische Flüchtlinge direkt ins SGB‑II-System eingliedern, nach einer deutlich gestiegenen Zahl an Leistungsberechtigten, aber auch nach deutlich ansteigenden Kosten für Sozialleistungen, die insgesamt ausgezahlt werden müssen. Was sagen Ihre Kalkulationen? Was kostet Ihre Planung den Steuerzahler zusätzlich?