Frau Kollegin, ich werde einen Gesetzentwurf zum Bürgergeld vorlegen, und das wird dann Ihre Frage beantworten. Ich kann jetzt dem Gesetzgeber mit Blick auf das, was an zukünftiger Gesetzgebung stattfindet, auch nicht vorgreifen; aber ich weiß, was ich will. – Ja, für das eine Gesetz. – Das Bürgergeld kommt, und das wird Ihre Frage auch beantworten. Ich sage mal: Zukunftsfragen kann ich an dieser Stelle beantworten, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Dann, glaube ich, ist das auch vernünftig. Wir haben eine Einigung über das Sanktionsmoratorium, wie es heißt, erzielt. – Sie haben jetzt nicht das Wort, glaube ich. Das erteilt Ihnen die Präsidentin. – Das brauchen Sie gar nicht. Ich wollte die Frage beantworten. Wir haben in der Koalition jetzt offensichtlich eine Einigung im Rahmen des Gesetzesvorhabens erzielt, das in diesen Tagen im Bundestag debattiert und auch abgeschlossen wird, wenn ich es richtig weiß. Sie betrifft die Rechtslage der Geltungsdauer von einem Jahr. Was die Frage betrifft, wie es dann weitergeht: Das Bürgergeld wird eingeführt, und das wird Ihre Frage beantworten.