Frau Kollegin, ich würde anregen – das ist ja im Rahmen des Bürgergeldes auch möglich –, dass wir vielleicht den Begriff „Sanktionen“ weglassen und von Mitwirkungspflichten und Leistungsminderungen sprechen, weil in diesen Zeiten der Begriff „Sanktion“ ein bisschen anders belegt ist. Deshalb muss man mit Sprache vorsichtig sein. – Ich meine das ganz ernst. Wenn Sie das schon unterschätzen, dann unterschätzen Sie auch, dass manches aus fachpolitischen Debatten bei Bürgerinnen und Bürgern ganz anders ankommt. Also: Da müssen wir auch mit Sprache ein bisschen aufpassen. Aber ich will das in der Sache beantworten. Wir haben tatsächlich gesagt: Die Aussetzung soll zwölf Monate andauern. – Das ist das, was jetzt im Parlament verhandelt wird und hier beschlossen werden soll. Das ist jetzt im parlamentarischen Verfahren. Mitwirkungspflichten soll es nach wie vor geben. Meldeversäumnisse können im wiederholten Falle auch zu Leistungsminderungen führen. Es gibt also keine vollständige Abschaffung der Mitwirkungspflichten und der Rechtsfolgen an dieser Stelle. Wir werden mit dem Bürgergeld ein neues System aufstellen, wie ich das Ihrem Kollegen vorhin beschrieben habe.