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Herr Abgeordneter Whittaker, ich habe meine Meinung nicht geändert, und ich teile die Haltung, dass wir vor allen Dingen auch Mitwirkungspflichten brauchen. Ihre Darstellung ist ja nicht ganz richtig. Die Koalition hat auf den Weg gebracht – die Parlamentarier werden es diese Woche, glaube ich, im Bundestag beschließen –, dass wir für ein Jahr ein sogenanntes Sanktionsmoratorium haben werden. Das heißt, Mitwirkungspflichten werden in vielen Bereichen tatsächlich anders gehandhabt. Es gibt aber immer noch beispielsweise bei wiederholten Meldeversäumnissen auch die Möglichkeit einer Leistungsminderung von bis zu 10 Prozent.
Die große Reform steht vor uns: das Bürgergeld. Da ist es tatsächlich so, dass wir nicht nur das Urteil des Verfassungsgerichts, das wir uns ja alle miteinander eingefangen haben, Sie ja auch, umsetzen müssen, sondern dass wir ein neues System schaffen, ein System, in dem wir auf mehr Vertrauen setzen.
Aber ich bleibe dabei: In extremen Fällen wird es auch Mitwirkungspflichten geben und auch die Möglichkeit zur Leistungsminderung. Ich glaube, die Koalitionsabgeordneten haben sich verständigt, dass das bis zu 30 Prozent entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglich sein wird. Über die Ausgestaltung ist zu reden.
Insofern: Nein, ich habe meine Meinung nicht geändert, Herr Whittaker, aber wir werden das System grundlegend verändern, entbürokratisieren und den Menschen mehr zutrauen.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
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