Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland wird ja viel über Bürokratieabbau gesprochen. Und so stellt konsequenterweise der Jahresbericht 2021 des Nationalen Normenkontrollrats fest – ich zitiere –: Die Fortschrittskoalition nimmt sich diese Mahnung des NKR sehr zu Herzen. Deshalb wollen wir als neue Bundesregierung gerade in diesem Punkt vom Sprechen ins Machen kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das schaffen wir mit einer Rechtsetzung, die vor allem praxistauglich und wirksam ist. Wir wollen den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und auch für die Verwaltung deutlich verringern. Dabei setzen wir explizit auf die Expertise des Nationalen Normenkontrollrats, seiner erfahrenen Mitglieder und vor allem des designierten Vorsitzenden Lutz Goebel, der als selbstständiger Familienunternehmer viel Erfahrung aus der Praxis mit- und einbringen wird. Das Bundesjustizministerium wird in dieser Frage gerade als Rechtsetzungsministerium der erste Ansprechpartner des fachlich unabhängigen NKR sein. Und wir werden seine Expertise deutlich ernster nehmen, als dies in den letzten Jahren unter einer anderen Zuständigkeit getan wurde. Die Rechtsetzungsexpertise unseres Hauses steht schon immer im Dienste besserer Rechtsetzung. Auch aus diesem Grund freue ich mich, dass der NKR nunmehr im BMJ angesiedelt ist und das Thema „bessere Rechtsetzung“ von dort aus weiter vorantreibt. Zudem wollen wir die Arbeit des NKR insgesamt stärken. Wir schaffen beispielsweise die Karenzregelung für Personen ab, die in der Vergangenheit in gesetzgebenden Körperschaften tätig waren, um so die Expertise noch vielfältiger zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in seinem ersten Interview als designierter Vorsitzender des NKR sagte Lutz Goebel dem „Handelsblatt“ am 12. April dieses Jahres – ich zitiere –: Wir rennen also mit dem vorliegenden, im Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag zum Digitalcheck offene Türen beim zukünftigen NKR ein. Er ist ein weiterer Beitrag, um staatliches Handeln durch die Möglichkeiten der Digitalisierung zu modernisieren, zu vereinfachen und schlanker zu gestalten. Zukünftig soll der NKR darlegen, inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen geprüft wurden. Derzeit arbeitet das Bundesinnenministerium mit Hochdruck an einer inhaltlichen Konzeptionierung des Digitalchecks für alle Häuser der Bundesregierung. Ab Januar 2023 wird der NKR den Digitalcheck nach einer ausreichenden Vorbereitungszeit dann erstmals prüfen. Damit ist ein klarer Zeitplan für die Umsetzung des Digitalchecks festgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf stärken wir die Arbeit des Nationalen Normenkontrollrats. Wir als Fortschrittskoalition werden den Bürokratieabbau energisch vorantreiben. Deshalb bitte ich Sie an dieser Stelle herzlich um Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank.