Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Putins auf die Ukraine hat zu einer äußerst angespannten Situation auf den Energiemärkten geführt. Wir alle wissen: Die Preise sind hoch und die Unsicherheiten ebenso. Die Risiken sind zweifelsohne vorhanden und gerade für die nächste Zukunft immens. Deswegen muss der Staat hier kräftig reagieren. Oberstes Ziel muss dabei die Versorgungssicherheit sein. Gleichzeitig müssen wir russisches Gas so schnell wie nur irgendwie möglich ersetzen. Nach wie vor glauben wir, dass es eine gesetzliche Regelung braucht, um die zahlreichen Folgen in vielerlei Hinsicht händeln zu können. Wir brauchen einen Instrumentenkasten, damit wir schnell auf womöglich schnell stattfindende Schocks reagieren können. Viele Punkte im Gesetz sind dabei richtig und werden von uns mitgetragen. Diese betreffen die Fragen der Treuhänderschaft und – wenn keine milderen Mittel möglich sind – im äußersten Fall auch das Mittel der Enteignung. Wir begrüßen, dass enteignete Unternehmen wieder privatisiert werden. Den Punkt haben wir gefordert, und er wurde im parlamentarischen Verfahren eingebracht. Wir begrüßen außerdem, dass die Rechte des Parlaments gestärkt wurden. Auch wenn man das eine oder andere hätte etwas besser machen können, ist es ein Schritt in die richtige Richtung und stärkt auch insgesamt das Parlament. Es ist richtig, dass eine Stilllegung von Gasspeicheranlagen zukünftig bei der Bundesnetzagentur angezeigt und dann auch genehmigt werden muss. Wir haben das Beispiel Rehden und anderer Speicheranlagen, wo kontinuierlich über Monate, über Jahre hinweg von Russland diese Situation herbeigeführt wurde, auch nach Aussagen der Bundesnetzagentur. Jetzt haben wir wirksame Mittel, um dagegenhalten zu können. Auch die geplante digitale Plattform ist richtig und ein wichtiger Schritt. Wir werden so schneller feststellen können, wo der Energieeinsatz reduziert werden kann. Wir haben letzten Endes immer noch die große Aufgabe, bei einer etwaigen Gasmangellage zu schauen, wo die Priorisierung stattfindet, wo die Gasverbraucher eingeschränkt bleiben. Das ist eine Aufgabe, die schwierig ist, die gut abgedeckt werden muss, die aber hoffentlich ebenso wie das Gesetz nie Anwendung finden muss. Wir wären glücklich, wenn die Plattform früher fertig wäre, nicht erst am 1. Dezember. Wir werden letztlich alles unterstützen, was dazu beitragen kann. Wir verlangen auch – die Bundesnetzagentur hat das zugesichert –, dass die Länder Zugriff auf die Daten dieser Plattform bekommen werden. Wir nehmen die Bundesnetzagentur hier beim Wort. Wir haben im Verfahren mitgewirkt, um einen schnellen Abschluss des Gesetzes zu ermöglichen. Leider wurden unsere Punkte, insbesondere bei der Frage der Preisanpassungsrechte, nicht hinreichend berücksichtigt. Es war bei der Anhörung ja offensichtlich, dass die Frage der Preisanpassung nicht so einfach ist. Gerade wenn sich die Händler beispielsweise auf internationales Recht berufen, ist es nicht so einfach, staatliche Eingriffe in der Art und Weise, wie Sie sie vorsehen, umzusetzen. Das zweite Argument, das noch viel schwerer wiegt, ist das einer möglichen Kettenreaktion, die unserer Meinung nach nicht auszuschließen ist. Die Wirkung ist nicht absehbar. Wir konnten auch das mit der Regierungskoalition nicht hinreichend klären. Es könnte im schlimmsten Fall so sein, dass die Wirkung des neuen § 24 Energiesicherungsgesetz die eines Brandbeschleunigers ist – quasi soll ein Brand mit Benzin gelöscht werden; das funktioniert nicht. Es ist mit diesem Paragrafen letzten Endes immer noch ein hohes systemisches Risiko verbunden. Wir halten also den § 24 in der jetzigen Form für defizitär, für nicht ausgegoren und die Folgen für nicht absehbar. Wir haben außerdem im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht bezüglich der Frage der treuhänderischen Haftung, der Haftungsfreistellung in dem Kontext. Wir sind dankbar, dass die Inhalte aufgenommen werden und im weiteren Verfahren noch Berücksichtigung finden können. Wir haben übrigens angeboten – das möchte ich noch betonen –, dem Gesetz ohne den § 24 zuzustimmen. Das wurde in der Form von der Ampel leider abgelehnt. Insofern können wir heute nicht zustimmen. Wir werden uns aus den bereits genannten Gründen enthalten. Wir halten viele der zu treffenden Regeln trotzdem für richtig. Ich kann den Vorrednern nur zustimmen, dass es wünschenswert ist, wenn man dieses Gesetz möglichst nicht braucht. Insofern ist es vielleicht eine Ausnahme zu der ja immer noch gültigen Regel von Montesquieu, der mal gesagt hat: Ein Gesetz, das man vielleicht nicht braucht, darf man nicht machen. – In dem Fall ist es anders: Obwohl wir hoffen, dass wir das Gesetz nicht brauchen, machen wir das Gesetz. In diesem Sinne werden wir uns aus den genannten Gründen enthalten, aber wir waren im Verfahren natürlich konstruktiv. Das Thema sollte uns nicht häufiger beschäftigen, wird uns aber trotzdem noch beschäftigen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.