freuen wir uns schon auf Ihre Zustimmung zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Unionsabgeordnete, man muss immer wieder staunen, wann Sie eigentlich mit solch einem Antrag um die Ecke kommen. Es ist doch seltsam: Vergangenen Donnerstag legt der Finanzminister einen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Sanktionen vor. Exakt eine Woche danach fällt Ihnen auch mal ein, zum Thema etwas sagen zu müssen, nur Stunden bevor wir hier das neue Sanktionsdurchsetzungsgesetz in erster Lesung beraten. Ich weiß nicht, ob Sie mit so einer Leistung zufrieden sind; aber ich zumindest wäre es nicht. Wenn man den Gesetzentwurf der Ampel und Ihren Antrag einmal gegenüberstellt, stellt man fest: Mensch, die haben ja eine große Übereinstimmung. – Ich würde sogar sagen: Sie haben wieder einmal abgeschrieben. Schauen wir doch mal genauer hinein: In Punkt 2 wollen Sie eine Offenbarungspflicht für vorhandene Vermögenswerte von sanktionierten Personen. Wir werden das in § 23a Außenwirtschaftsgesetz regeln. In Punkt 5 wollen Sie eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Ermittlung und Beschlagnahme von Vermögen. Das werden wir in den §§ 9a ff. Außenwirtschaftsgesetz festschreiben. Und in Punkt 7 wollen Sie einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden. Wir werden das in § 24 AWG ermöglichen. Verehrte Damen und Herren, um was geht es denn eigentlich? Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar haben wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern starke Sanktionspakete verabschiedet. Um es hier noch einmal ganz deutlich zu sagen: Diese Sanktionen sind ein sehr effektives Mittel, und sie zeigen bereits jetzt ihre Wirkung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Wir sind in Deutschland noch nicht gut genug bei der Umsetzung dieser Sanktionen. Deswegen wurde eine Taskforce eingerichtet. Diese hat nun einen ersten Vorschlag erarbeitet, den wir heute auch in Gesetzesform hier beraten. Mit diesem Gesetz machen wir einen ersten Schritt zu einer besseren Datenübermittlung zwischen den Behörden, stärken die Kompetenzen in diesem Bereich und klären ausdrücklich Zuständigkeiten. Genau deshalb können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen; weil Sie sich vor klaren Aussagen drücken, wer hier eigentlich die Sanktionen umsetzen soll. Aber uns ist auch klar, dass wir noch tiefere Reformen auf den Weg bringen müssen; wir brauchen ein echtes und starkes Transparenzregister bei der Durchsetzung der Sanktionen. Und wir stärken auch die Bundesbehörden, zum Beispiel den Zoll, bei der Umsetzung und binden sie so mit ein. Da unser Gesetzentwurf viel weiter geht als Ihr Antrag, liebe Unionsabgeordnete,