Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das A und O guter Pflege ist ausreichendes, gut motiviertes und vor allem gut ausgebildetes Personal und ein Personalmix, der sich auf die sich ständig verändernden Pflegesettings einstellt. Die neue, generalistisch orientierte Ausbildung macht die Pflegekräfte fit für die Zukunft in der Kranken- und Altenpflege; beides wächst ja immer mehr zusammen. Aber diese neue Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann ist ja erst im Jahr 2020, und da überwiegend im Herbst, angelaufen. Der erste Ausbildungsjahrgang befindet sich gerade mitten im zweiten Ausbildungsjahr. Mit dem Abschluss der dreijährigen Ausbildung Ende 2023 wird die erste Kohorte dieser neuen Kräfte dann auf den Stationen und in der ambulanten Pflege zum Einsatz kommen, wo sie auch dringend gebraucht werden. Natürlich ruckelt es bei einer so tiefgreifenden Ausbildungsreform hier und da noch etwas. Nicht jede Pflegeschule, nicht jeder Träger der praktischen Ausbildung findet auf Anhieb einen passenden Kooperationspartner, und an vielen Stellen gelten noch Übergangsregeln und Öffnungsklauseln der Länder, die ja für die Umsetzung der Pflegeausbildung zuständig sind. Das ist völlig normal und wird sich schnell einspielen; da bin ich mir sicher. Deshalb brauchen wir auch keine Reform der Reform. Ich wundere mich, dass manche so was bereits zur Halbzeit der ersten Ausbildungskohorte fordern. Was wir wirklich brauchen, ist doch Vertrauen in das Gelingen und Vertrauen in die Akteure der Pflegeausbildung. Umgekehrt müssen diese Akteure auch darauf vertrauen können, dass politische Entscheidungen verlässlich sind und Bestand haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sinnvolle Nachbesserungen am Pflegeberufegesetz wird es aber an zwei Stellen geben. Das ist zum einen die hochschulische Pflegeausbildung, die ja nicht so recht in die Gänge kommen will. Daher hätte ich mir schon damals gewünscht, dass die hochschulische Pflegeausbildung als duales System angelegt wird. Dann gäbe es auch hier eine Ausbildungsvergütung, ohne die man ja kaum jemanden für eine hochschulische Pflegeausbildung gewinnen kann. Aber leider gab es damals aus der Union massiven Widerstand gegen dieses Vorhaben. Wir wollen auch eine zweite Änderung einbeziehen, und zwar wollen wir es den Rehakliniken und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ermöglichen, Träger der Pflegeausbildung zu sein, sodass wir zusätzliche Ausbildungskapazitäten schaffen und die Nachwuchsgewinnung auch in diesen Bereichen erleichtern. Nein. – Hier wird es dann auch darauf ankommen, die Kostenträger in den Ausbildungsfonds mit einzubinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stärken also die Fachkraftausbildung weiter, verbessern die hochschulische Pflegeausbildung, und wir haben uns auch vorgenommen – das ist eben schon zur Sprache gekommen –, auf der Ebene darunter die Pflegeassistenzausbildung zu reformieren. Das Rothgang-Gutachten ist schon erwähnt worden; es hat ja deutlich aufgezeigt, dass wir in diesem Bereich einen hohen Personalbedarf haben. Wir haben aber – das ist auch angesprochen worden – leider seit vielen Jahren einen Wildwuchs in den Ländern, einen Flickenteppich an unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen. Deshalb ist eine Vereinheitlichung dieser vielen Ausbildungsvarianten und das Anheben auf ein einheitliches Qualifikationsniveau längst überfällig, auch weil wir damit natürlich die Aufstiegsmöglichkeiten von der Hilfs- und Assistenzkraft hin zur Fachkraft bis zum Pflegestudium deutlich verbessern und damit auch die Berufsperspektiven attraktiver gestalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Maßnahmen wird es uns gelingen, diesen schönen Beruf – ich weiß, wovon ich spreche; ich komme ja aus der Pflege – für mehr Menschen attraktiv zu machen. – Das können Sie sich sparen. Waren Sie schon mal im Krankenhaus? Haben Sie schon mal da gearbeitet? Mit diesen Maßnahmen wird es uns gelingen, mehr Menschen für diesen schönen Beruf zu gewinnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.