Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss das vielleicht noch mal sagen: Windkraftanlagen sind im Gegensatz zu Atomkraftwerken, die eine Fraktion hier immer wieder anpreist, keine Verschmutzer. Was machen wir denn mit dem radioaktiven Müll? Das ist Verschmutzung. Wenn dieses Gesetzespaket ein Motto hat, dann ist es ein Begriff, den man in letzter Zeit häufig hört: das öffentliche Interesse. Denn genau diesem dient es. Es ist im öffentlichen Interesse, dass wir eine stabile Energieversorgung haben. Denn wir müssen uns darauf verlassen können, dass Strom fließt und Wohnungen warm sind. Es ist im öffentlichen Interesse, dass wir eine nachhaltige Energieversorgung haben, weil es nicht sein kann, dass wir Strom und Wärme auf Kosten anderer herstellen und verbrauchen. Und es ist im öffentlichen Interesse, dass wir eine bezahlbare Energieversorgung haben. Denn die Versorgung mit Strom und Wärme ist ein absolutes Grundbedürfnis. Doch leider haben in der Vergangenheit nicht alle Marktakteure das Ziel einer stabilen, nachhaltigen und bezahlbaren Energieversorgung geteilt. Ich spreche von den Billiganbietern wie Stromio, die ihre Kunden einfach im Regen haben stehen lassen. Ihre Praxis besteht darin, Energie am Markt kurzfristig einzukaufen, ohne sich langfristig gegen Preisschwankungen abzusichern. Solange die Marktpreise nicht steigen, niedrig bleiben, ist dies auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher günstig und dadurch attraktiv. Der Haken ist: Als die Marktpreise stiegen, haben die Unternehmen die Lieferungen einfach eingestellt. Vielleicht ist das ein tolles Geschäftsmodell. Aber es ist sicher nicht im öffentlichen Interesse; denn am Ende wird es für alle teurer. Nein. Strom und Wärme sind ein Grundbedürfnis. Deswegen muss der Grundversorger – das sind in der Regel die örtlichen Stadtwerke – in diesen Fällen eine Ersatzversorgung anbieten, und zwar bisher zu den Konditionen der Grundversorgung. Das hat vor allem kommunale Versorger vor große Herausforderungen gestellt; denn die müssen ja kurzfristig Energie zu höheren Preisen einkaufen, und irgendjemand muss das ja bezahlen. Etwa die Bestandskundinnen und Bestandskunden oder die Kommunen oder der Steuerzahler? Das wäre nicht fair. Fair ist aber auch nicht, die Menschen mit scheinbar günstigen Preisen zu locken, die in Wahrheit weder stabil noch nachhaltig noch bezahlbar sind. Deswegen werden wir das Energiewirtschaftsgesetz ändern. Zum einen stärken wir die Grundversorger. Die Ersatzversorgung darf in Zukunft das kosten, was für die Energie am Markt tatsächlich gezahlt werden muss. Zum anderen stärken wir aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Discounter dürfen in Zukunft die Belieferung nicht mehr einfach einstellen. Wenn sie aus dem Markt ausscheiden wollen, müssen sie das mit einem Vorlauf von drei Monaten ankündigen. Das, meine Damen und Herren, ist echter Verbraucherschutz. Das ist der Weg zu einer stabilen, nachhaltigen und bezahlbaren Energieversorgung und damit unser aller öffentliches Interesse. Danke.