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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im heute vorliegenden Antrag – das haben wir schon gehört – geht es im Kern um die Bekämpfung der Geldwäsche, insbesondere durch den Kauf von Immobilien; so zumindest habe ich den Antrag verstanden. Nach Expertenschätzungen sind es 20 Milliarden Euro, die in diesem Bereich jährlich gewaschen werden. Das Geld kommt aus kriminellen Geschäften, wird in Immobilien investiert und so dem Wirtschaftskreislauf zugeführt.
Als Begründung für die Einrichtung eines zentralen Immobilienregisters wird angeführt, dass die Herkunft der Mittel und die Eigentumsverhältnisse nicht erkennbar sind und man auch viel verschleiern kann. Im Grundbuch gibt es auch keine Informationen dazu. Also muss als Lösung ein zentrales Immobilienregister her, welches sämtliche Informationen zu den Eigentümern enthalten und offenlegen soll.
Der vorliegende Antrag ist, auch nach eigenen Angaben, angelehnt an einen Bundesratsantrag des Landes Berlin aus dem Jahr 2021. Dieser Antrag wurde im Bundesrat abgelehnt. Jetzt wird der Antrag, wenn auch in leicht modifizierter Form, in den Bundestag eingebracht. Ich kann Ihnen nur sagen: Dadurch, dass Sie Dinge hundertmal wiederholen und mehrfach versuchen, sie einzubringen, werden sie weder besser noch richtiger.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich lasse einmal außer Acht, dass Sie den Antrag einfach abgekupfert haben. Aber bedenklich finde ich die Forderung unter II., dass Sie nämlich, wenn die Informationen nicht so fließen, wie es gefordert ist, eine Enteignung vorsehen. Bei allem Respekt: Das ist ein Generalverdacht gegen alle, die Immobilien besitzen.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU
Beim SED-Vermögen wäre das angebracht gewesen!)
Sicherlich gibt es gute Gründe für die Forderung nach einem Immobilienregister, vor allem zurzeit, da wir uns anscheinend schwertun, die Sanktionen gegen die russischen Oligarchen durchzusetzen. Ich möchte Ihnen sagen: Das geht erstens nicht von heute auf morgen, und zweitens muss es gut vorbereitet sein. Außerdem ist schon viel passiert.
Wir haben 2017 das Transparenzregister eingeführt und zu einem Vollregister weiterentwickelt. Für bestimmte Fälle, die Bezug zu Deutschland aufweisen, müssen die wirtschaftlich Berechtigten ermittelt und offengelegt werden. Hier muss aber zunächst nachgebessert werden, wenn wir über andere Dinge nachdenken; denn fragt man die Menschen in der Praxis, die damit arbeiten, dann wird klar: Die Datenqualität des Transparenzregisters ist einfach schlecht. Ein Großteil der Daten ist nicht zu gebrauchen, und die Unstimmigkeitsmeldungen, die ankommen, sind kaum mehr zu bewältigen. Das liegt vor allem daran, dass die Angaben zu den ausländischen Firmen nicht passen, und das sind ja genau die, die wir finden wollen, weil sie diese undurchsichtigen Konstrukte wählen.
Wieso ist die Datenqualität noch so schlecht? Die Formulare sind einfach zu kompliziert, und wir haben auch keine Schnittstellen. Herr Kollege Fiedler, Sie haben von der Digitalisierung gesprochen. Wenn wir keine Schnittstellen haben, brauchen wir uns über alles andere nicht unterhalten; denn wenn Daten da sind, kann ich sie nicht übertragen; also muss ich sie noch mal generieren. Das führt bloß zu Frust. Und wir haben bisher auch keine Folgenabschätzung, ob sich die Ziele mit diesem Register überhaupt erreichen lassen.
Sie haben angesprochen, dass wir 100 Milliarden Euro erwirtschaften könnten. Ich möchte zu bedenken geben: Auch die Einrichtung wird Geld kosten. Die 100 Milliarden Euro werden Sie nicht sofort erzielen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen immer von Entbürokratisierung. Mit dem Antrag, den Sie eingebracht haben, schaffen Sie ein bürokratisches Monster, und das passt einfach nicht zusammen. Wir dürfen Prozesse nicht doppeln; wir sollen es ja vereinfachen.
Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen: Es trifft meist die Falschen, wenn wir solche Monster schaffen, nämlich die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmer, die sich redlich verhalten. Es trifft nicht die, die sich Mittelsmännern oder komischer Konstrukte bedienen. Sie bleiben zum Schluss verschont. Gut gemeint ist leider nicht gut gemacht.
Zum Abschluss noch: Sie weisen in Ihrem Antrag darauf hin, Sie möchten die Dinge offenlegen – unter Verweis auf § 12 Grundbuchordnung in Analogie. Das heißt, wenn jemand ein berechtigtes Interesse darlegt, dann soll er Einsicht ins Register erhalten. Ich glaube, dieser Schutz reicht nicht aus. Rufen Sie mal beim Grundbuchamt an, und schauen Sie, wie schnell Sie Informationen bekommen! Ich glaube, so kann man das nicht machen. Der Antrag ist daher abzulehnen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Der Kollege Bernhard Daldrup hat das Wort für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)