Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn, wie das gestern der Fall war, wir von der AfD einmal in demselben Sinne abstimmen wie die Fraktion am entgegengesetzten Ende des Hauses, also die Linkspartei, dann wird von manchen gerne die sogenannte Hufeisentheorie bemüht, also die Behauptung, obwohl an gegenüberliegenden Seiten angesiedelt, seien wir und die Kommunisten uns irgendwie doch ganz nah. Insofern ist es passend, wenn heute ein Antrag der Linksfraktion behandelt wird, der recht augenfällig die Absurdität dieser Theorie aufzeigt. Was will dieser Antrag? Ein zentrales Immobilienregister, in dem private Lebensverhältnisse in Bezug auf Grundstücke gesellschaftlich transparent gemacht werden sollen. Ein nachdenklicher Mensch hat einmal angemerkt, in primitiven Stammesgesellschaften gebe es keine Privatsphäre; der Stammesangehörige lebe sein Leben unter den Augen und damit unter der dauernden Kontrolle der Dorfgemeinschaft. Der Grad der Zivilisiertheit einer Gesellschaft lasse sich demgemäß recht gut danach bemessen, inwieweit sie Individualität, also die Absonderung des Einzelnen vom Kollektiv, ermögliche und zulasse. So erschließt sich auch, dass der Kommunismus, der den Menschen wesentlich als Funktionselement des Kollektivs begreift, eben nicht das Endprodukt eines gesellschaftlichen Fortschritts darstellt, sondern, im Gegenteil, eine Rückkehr in vorzivilisatorische Zustände, nur auf einer höheren Ebene. Diese grundsätzliche Einordnung sollte man sich zunächst vor Augen führen, bevor man die Einzelheiten eines solchen Antrags behandelt. Womit wird der linke Ruf nach einer Ausweitung des Zwangs zur Offenbarung privater Verhältnisse begründet? Die Bekämpfung der Geldwäsche soll das Ansinnen legitimieren. An dem Zweck ist an sich wenig auszusetzen. Selbstverständlich kann das Recht auf Privatheit nicht absolut gesetzt werden, gibt es legitime Interessen der Allgemeinheit, die Eingriffe rechtfertigen können. Auch im hier betroffenen Bereich des Grundstücksverkehrs gibt es missbräuchliches und auch kriminelles Verhalten; das eine oder andere habe ich im Rahmen meiner Berufstätigkeit miterlebt. Was übel aufstößt, ist die Bedenkenlosigkeit, mit der Die Linke das Unterbinden von in Teilbereichen vorhandenen Missständen zu einem flächendeckenden Angriff auf die Privatsphäre ausnutzen will. Der Antrag ist schlicht gehalten. Es gibt aber zum Bereich der staatlichen Erfassung, Speicherung, Weitergabe und Auswertung von Daten durchaus eine rechtliche Entwicklung, auch der Verfassungsrechtsprechung, die Anlass sein müsste, den Plan eines solchen Zentralregisters daraufhin zu untersuchen, ob das in dieser Form überhaupt zulässig ist. Der vorliegende Antrag lässt nicht erkennen, dass die Verfasser hier ein Problembewusstsein hätten. Sie verweisen darauf, dass Ähnliches bereits im vergangenen Jahr durch die Linksregierung des Landes Berlin im Bundesrat eingebracht wurde. Was Sie nicht dazu sagen, ist, dass der Bundesrat den Antrag abgelehnt hat, nachdem sich der Rechtsausschuss des Bundesrates dagegen ausgesprochen hatte; er wird seine Gründe gehabt haben. Den Antrag zur Einführung eines Zentralregisters hat die Linksfraktion hier im Hause aber nicht einfach übernommen, nein, man war kreativ und hat noch einen zweiten Punkt hinzugefügt. Kurz gesagt, handelt es sich um die summarische Enteignung von Grundstücken, deren Eigentümer die angestrebte Offenlegung in dem Register verweigern. Dieser zweite Aspekt des Antrags ist zu abstrus, um darauf näher einzugehen; die Verfassungswidrigkeit steht ihm in Leuchtbuchstaben auf die Stirn geschrieben. Insgesamt handelt es sich bei diesem Antrag nach Inhalt und Niveau um linkspopulistischen Klamauk. Die Antragsteller verweisen darauf, die Regierungsfraktionen der SPD und der Grünen forderten ebenfalls die Einrichtung eines solchen Zentralregisters. Man muss also befürchten, dass uns im Laufe der Legislatur auch noch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ereilt – aber vielleicht ist der dann ja von der fachlichen Qualität, um eine vertiefte Auseinandersetzung zu verdienen. Ach ja, der Überweisung dieses Antrags in den Rechtsausschuss stimmen wir zu, auch wenn er es eigentlich nicht verdient. Vielen Dank.