- Bundestagsanalysen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Putins auf die Ukraine hat zu einer angespannten Situation im Energiemarkt geführt. Die Preise sind hoch, die Unsicherheit ist groß, die Risiken sind nach wie vor groß und auf jeden Fall vorhanden. Das wissen wir alle.
Gerade jetzt ist der Blick auf die Versorgungssicherheit wichtig. Die russischen Gasmengen müssen so schnell wie möglich durch andere Potenziale substituiert werden. Aber auch die kritische Infrastruktur in Deutschland muss aufrechterhalten bleiben. Sollte es eine Gefährdung oder Störung der Energieversorgung geben, müssen Handlungsmöglichkeiten zur Krisenbewältigung und auch zur Prävention geschaffen werden. Das ist mit diesem Gesetzentwurf intendiert. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir das Vorgehen vom Grundsatz her aus staatspolitischer Verantwortung heraus unterstützen.
Bei Gazprom Germania war es nur zufällig durch das Außenwirtschaftsgesetz möglich, das Unternehmen unter Treuhandschaft zu stellen. Die Rechtsgrundlage für solche Fälle muss also breiter aufgestellt sein. Auch dazu soll die Reform dienen. Treuhandmodelle werden ermöglicht, wenn Unternehmen ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen können oder wollen und dadurch eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Als Ultima Ratio – es wurde schon gesagt –, wirklich nur im äußersten Fall, wenn keine milderen Mittel vorhanden sind, muss es auch möglich sein, staatliche Beteiligungen oder auch Enteignungen zu ermöglichen. Ich möchte aber an dieser Stelle sagen: Hier muss das Gesetz noch konkreter werden, und die dann eventuell verstaatlichten Unternehmen müssen natürlich sukzessive auch wieder privatisiert werden.
In Zukunft muss eine Stilllegung von Gasspeicheranlagen angezeigt und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Das ist im Sinne der Versorgungssicherheit zu begrüßen. Die Bundesregierung soll zur Umsetzung der Krisenmaßnahmen digitale Plattformen errichten können. Ein besserer Überblick über die Frage, wo sich der Energieeinsatz im Krisenfall schnell reduzieren lässt, ist natürlich notwendig und sinnvoll. Da drängen wir auch gerne darauf, dass die Fertigstellung dieser Plattform schon vor dem 1. Oktober möglich sein könnte. Es gibt also auch hier Unterstützung, aber eben auch den Willen und den Auftrag, da etwas schneller zu sein.
Wenn es um die Preisfindung geht, dann sieht das Gesetz in § 24 auch hier etwaige Eingriffe vor. Wir sind der Meinung, dass dieser Paragraf noch zu prüfen ist. Diese Eingriffe könnten im schlechtesten Fall sogar kontraproduktiv hinsichtlich der Versorgungssicherheit sein. Ebenso gibt es noch Unklarheiten bei der Aufteilung etwaiger Zuständigkeiten zwischen den Ländern und der Bundesnetzagentur.
Insgesamt brauchen wir noch deutlich mehr Transparenz, deutlich mehr Information und auch deutlich mehr Einbeziehung bei allem, was das Parlament, aber natürlich in dem Kontext auch die Opposition betrifft.
Wir wollen auch wissen, ob es schon konkrete Fälle gibt, wo die Regelungen denn zum Einsatz kommen könnten. Übrigens ist eine Einbeziehung der Länder bei einem Gesetz mit so weitreichenden Auswirkungen wichtig und notwendig, und auch darauf werden wir drängen.
Wenn wir Ihnen beim Verfahren entgegenkommen, dann müssen Sie das auch entsprechend mit Beteiligung, aber auch mit anderer Wertschätzung honorieren. In dem Sinne freuen wir uns auf die Beratungen, die wir konstruktiv begleiten.
Herzlichen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der Kollege Bengt Bergt von der SPD-Fraktion ist der letzte Redner in der Debatte.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)