Es gab nie ein gerichtliches Disziplinarverfahren. Es gab lediglich zwei Jahre lang zu einem gerichtlichen Disziplinarverfahren Vorermittlungen. Frau Strack-Zimmermann, vielen Dank für die Zwischenfrage, sodass ich mich hier noch mal erklären kann. – Ich merke, die Rede und auch mein Auftreten haben Ihnen gefallen. Noch mal zur Klarstellung: Das „a. D.“ steht natürlich deswegen hinter meinem Dienstgrad, weil ich in den Deutschen Bundestag gewählt wurde, und nicht, weil ich aus der Truppe entlassen wurde. Dieses wurde nie eröffnet. Deswegen bin ich immer noch Soldat und wurde auch vor Wochen herzlich in meiner alten Kaserne empfangen. Vielen Dank.