Die Automatisierung bietet auch in der Steuerverwaltung Chancen für schnellere Verfahren und damit weniger Arbeitsbelastung. Im Tagesgeschäft werden viele Prozesse noch manuell erledigt. Elektronische Abgleiche können hier viel Zeit sparen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU/CSU benennt ein ganz grundsätzliches Ziel, welches bereits im Koalitionsvertrag unserer Regierungsparteien formuliert wurde: das Ziel, die Finanzverwaltung vollständig, von der Steuererklärung bis zum Bescheid, zu digitalisieren. Dementsprechend begrüßen wir dies auch erst einmal ausdrücklich. Denn die Digitalisierung der Steuerverwaltung ist bereits eine Erfolgsgeschichte, und sie birgt noch viel mehr Potenzial, als bisher genutzt wird. Deshalb wollen wir sie weiter vorantreiben. Aber kommen wir nun zum Inhalt des Antrags der Union. Denn interessant wird es dort, wo die Wege zur Zielerreichung aufgezeigt werden. Welche Maßnahmen sollen also ganz konkret beschlossen werden? Der Antrag sieht eine grundsätzliche Prüfung aller steuergesetzlichen Vorhaben auf deren IT‑Umsetzbarkeit vor. Wie diese IT-Umsetzbarkeit dargestellt werden soll, wird nachfolgend konkretisiert. Bei allen Umsetzungsaufwänden für die Steuerverwaltung sollen die Digitalisierungskosten ausgewiesen werden. Doch das Ausweisen von Kosten wird weder neue noch bestehende Regelungen digitalisieren oder deren Digitalisierung beschleunigen. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall, für die Darlegung von finanziellen Einsparpotenzialen durch die IT-Umsetzung, die ebenfalls erfolgen soll. Außerdem soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, die Finanzierung des Umsetzungsaufwands sicherzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich unterliegt ein Gesetzentwurf auch der Prüfung des Erfüllungsaufwands. Dazu gehören alle zur Realisierung der Umsetzung erforderlichen Kosten oder eben auch Einsparungen, sofern sie bekannt sind. Selbstverständlich gehört auch die Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens dazu. Ein Mehrwert ist also durch den Antrag bisher nicht erkennbar. Kommen wir zum nächsten Punkt des Antrags. Die Digitalisierung der Steuerverwaltung soll in allen Bereichen und auf allen staatlichen Ebenen vorangetrieben werden. Ja! Dieser Punkt beschreibt jedoch erneut lediglich das übergeordnete Ziel und keine konkrete Maßnahme. Meine Damen und Herren, wir brauchen klare Kompetenzen. Bislang haben bei der Digitalisierung der Steuerverwaltung sehr viele Akteure mitgesprochen. Wir werden dafür sorgen, dass eine zentrale Verantwortlichkeit geschaffen wird, die den digitalen Wandel weiter vorantreibt, eine zentrale Organisationseinheit auf Bundesebene. Damit schaffen wir Verantwortlichkeit und gehen über bloße Angaben zum Erfüllungsaufwand hinaus; denn diese Organisationseinheit wird nicht nur den digitalen Wandel vorantreiben, sondern auch die Verringerung der Steuerbürokratie sicherstellen. Wir wollen volldigitalisierte Verfahren. Die gesamte Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung soll digital möglich sein. Denn die Akzeptanz der Digitalisierung von Steuerverfahren ist hoch. Sie gestaltet das Verfahren für alle Beteiligten effizienter: für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für Steuerberaterinnen und Steuerberater und für die Verwaltung selbst. Sie alle haben dadurch weniger Aufwand und mehr Zeit fürs Wesentliche. Was brauchen wir dafür konkret? Welche Maßnahmen ergreifen wir, damit wir den Weg zur umfassenden Digitalisierung beschleunigen? Dazu haben wir uns in der Ampel viel vorgenommen. Bislang werden Daten oft über eine elektronische Einbahnstraße an die Finanzverwaltung übermittelt. Beim Versand von Bescheiden oder Klärungsbedarf wird weiterhin auf Post, Telefon oder Fax zurückgegriffen. Diese Diskrepanz in der Kommunikation ist fehleranfällig und führt zu Mehrfacharbeiten. Um Prozesse zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Finanzamt vollständig zu digitalisieren, brauchen wir einen einfachen und sicheren Informationsaustausch. Dazu benötigen wir eine datenschutzsichere Lösung, die die bisherigen Schnittstellen standardisiert miteinander vernetzt. Wir müssen die Zusammenarbeit mit den Ländern verstärken, um die IT zu vereinheitlichen und zu modernisieren. So können Abläufe sowohl für die Finanzverwaltung als auch für die Unternehmen optimiert und Bürokratiekosten reduziert werden. Zudem werden wir das Steuersystem für Menschen und Unternehmen einfacher machen. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung senken wir den Zeitaufwand für die Steuererklärung deutlich. Auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung lässt sich mit Standardisierung und dem sinnvollen Einsatz neuer Technologien Zeit sparen. So werden weniger Außentermine in den Unternehmen notwendig, und die Finanzbeamten haben mit Methoden der Datenanalyse verbesserte Mittel an der Hand, um Betrugsfällen zügig auf die Spur zu kommen. Wir werden mit dem neuen Institut für empirische Steuerforschung die Datenlage für eine noch stärker wissenschaftlich fundierte Steuergesetzgebung verbessern. Damit schaffen wir auch zusätzliches Wissen, um die Steuerhinterziehung in Deutschland stärker zu bekämpfen; denn auch das ist uns als SPD ein großes Anliegen. Sie sehen: Unsere Liste der Maßnahmen ist lang. Dagegen bietet der Antrag der Union wenig, und deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank.