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Die Rechtslage hängt ja nicht davon ab, ob man Grünenvorsitzende oder Außenministerin ist. Wir haben ein klares völkerrechtliches Verständnis davon, was souveräne Staaten tun dürfen: Sie dürfen sich selbst verteidigen, so wie das jedes Land auf dieser Welt darf; aber sie müssen immer humanitäres Völkerrecht und internationales Recht achten. Und wenn das nicht der Fall ist – sei es seitens der Türkei oder anderer Staaten –, dann muss man das deutlich benennen und kritisieren; das habe ich auch in der Vergangenheit deutlich gesagt.
Zu den jüngsten Vorfällen im Nordirak. Wieder haben wir noch nicht bestätigte Berichte; aber es muss deutlich gemacht werden, warum es Angriffe gegeben hat. Es muss deutlich gemacht werden, dass humanitäres Völkerrecht und internationales Recht nicht gebrochen worden sind. Wenn das doch der Fall ist, dann müssen wir das – das tun wir als deutsche Bundesregierung auch – kritisieren.
Mit Blick auf die Rüstungsexporte haben wir ja bereits von der Vorgängerregierung eine sehr restriktive Haltung.
Frau Ministerin, kommen Sie bitte zum Schluss.
Da hat es kein Umschwenken gegeben, sondern wir führen genau diese restriktive Haltung fort.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
4 Milliarden!)