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Da müssten wir vielleicht gleich noch mal präzisieren, was Sie mit „Unterstützung“ meinen, da ich jetzt nicht weiß, auf welche 80 Menschen Sie sich beziehen und ob diese im Safe House bleiben oder ob sie ausreisen sollen. Das sind ja große Unterschiede. Wir unterstützen beides: Wir unterstützen diejenigen, die sagen: Wir bleiben vor Ort. – Das betrifft sowohl Menschen aus der Zivilgesellschaft als auch internationale Organisationen vor Ort. Das tun wir auf der einen Seite: Wir unterstützen Safe Houses vor Ort – falls das Ihre Frage war.
Wenn die Menschen ausreisen sollen – das wäre ein anderer Bereich –, dann ist die Frage, ob sie auf den Listen mit lokal Beschäftigten standen. Auf viele, die jetzt bedroht sind, trifft das nicht zu; das ist die besondere Herausforderung. Deswegen bringt es nichts, allein auf die Liste zu schauen. Im Dezember war es mir wichtig, deutlich zu machen: Die besonders Schutzbedürftigen, das sind eben Frauen, das sind Journalistinnen, das sind auch Menschenrechtsverteidiger. Die müssen wir über § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz zusätzlich rausholen können. Und: Ja, daran arbeiten wir.
Es gibt weitere Fälle; darum muss man gar nicht herumreden. Es gibt Fälle, die wir nicht erfasst haben. Viele von Ihnen, aus fast allen Fraktionen, reichen ja diese Einzelfälle bei uns ein.
Das ist wichtig, und darum müssen wir uns einzeln kümmern. Aber – letzter Satz –: Ich kann die Menschen da nicht ausfliegen. So furchtbar das ist: Die Taliban entscheiden, wer rauskann. Deswegen müssen wir – ich sage das hier deutlich –
– mit Katar, mit Pakistan zusammenarbeiten, die immer wieder erreicht haben, dass Menschen über die Grenze kommen können. Auch das werden wir weiterhin tun.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Eine weitere Frage zu diesem Thema hat der Kollege Sichert.