Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Pandemie setzt die Menschen in Deutschland Mehrbelastungen aus, denen wir seit ihrem Beginn entschieden entgegenwirken. Insbesondere die steuerpolitischen Maßnahmen sorgen für konkrete Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen. Mit dem nun Vierten Corona-Steuerhilfegesetz in den letzten zwei Jahren führen wir den Weg der gezielten steuerlichen Entlastung fort. Mit der Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022 reagieren wir auf die Belastungen der Steuerpflichtigen und der steuerberatenden Berufe. Steuerberaterinnen und Steuerberater haben einen deutlich erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf, weil bei ihnen in der Pandemie zusätzliche Aufgaben hinzugekommen sind. Besonders die Ballung der Abgabefristen für Steuererklärungen, die Bearbeitung von Wirtschaftshilfen und die Jahresabschlüsse stellen eine echte Herausforderung für die Kanzleien dar. Die starke Arbeitsbelastung haben wir erkannt und in den vergangenen Jahren die steuerlichen Abgabefristen immer wieder verlängert. So haben wir regelmäßig für zeitliche Entlastung gesorgt. Nun legen wir ein Konzept vor, das bereits jetzt für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 Fristverlängerungen für die Abgabe der Jahressteuererklärungen vorsieht. Wir denken voraus. Denn die frühzeitige Regelung der Abgabefristen bis ins Jahr 2024 hinein schafft Planungssicherheit für Steuerpflichtige, Kanzleien und die Verwaltung. Wir haben bereits in der Vergangenheit darauf Wert gelegt, dass auch die Menschen entlastet werden, die ihre Steuererklärung ohne Beratung erstellen. Deshalb sind auch für sie Verlängerungen bei den Abgabefristen für die Steuererklärung vorgesehen. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Besonderen unterstützen. Die Kurzarbeit hat Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Passend zur Verlängerung der Maßnahme bis Ende Juni werden auch die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni von der Steuer befreit. Von dieser Maßnahme profitieren insbesondere die Beschäftigten der besonders hart betroffenen Branchen, etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich. Diese Unterstützung ist notwendig; denn ihre Einkommen werden dadurch stabilisiert, während ihre Jobs gesichert werden. Die Pandemie hat uns die Verletzlichkeit unseres Gesundheitswesens vor Augen geführt. Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen Tag für Tag eine herausragende Leistung. Über das bisherige Maß hinaus hat die Pandemie die Bedingungen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen noch anspruchsvoller werden lassen. Die Belastung ist außerordentlich hoch. Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, stellen wir Geld bereit, um in bestimmten Einrichtungen einen Pflegebonus bis zu 3 000 Euro durch die Arbeitgeber von der Steuer zu befreien. Auch bei Bezug von Grundsicherung bleibt der Pflegebonus unangetastet. So stellen wir sicher, dass bei den Beschäftigten möglichst viel von dem Geld auch ankommt. Die Homeoffice-Pauschale ist ein Kind der Pandemie. Viele hätten sich nicht vorstellen können, so oft wie jetzt in den eigenen vier Wänden zu arbeiten. Bis zu 600 Euro können auch in diesem Jahr als Werbungskosten geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob man ein Arbeitszimmer hat oder beispielsweise in der Küche arbeitet. Mit den Maßnahmen zugunsten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen zeigt sich die von der SPD geführte Ampelregierung als verlässliche Partnerin in der Krise. Wir stabilisieren die Wirtschaft und stärken die Konjunktur. Das Signal, das von unseren Maßnahmen ausgeht, lautet: Die Sicherung der Arbeitsplätze und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sind uns wichtig. Auf unsere Unterstützung kann man sich verlassen. Vielen Dank.