Das wollen Sie sicherlich auch nicht lesen. Wir werden machen, was rechtlich möglich ist und was im Übrigen auch vertretbar ist. Herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz setzt ganz wichtige Impulse für die Wege aus der Krise. Es beinhaltet einige weitere Entlastungen und einige Verlängerungen von Regelungen aus den Corona-Steuerhilfegesetzen I bis III. Ganz wichtig, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, ist aus unserer Sicht die Erweiterung des Verlustrücktrags. Sie ist das Instrument für die Versorgung der Unternehmen mit Liquidität. Auch die Verlängerung der degressiven Abschreibung halten wir für richtig. Das ist ein enormer Investitionsanreiz, der gute Zeichen für die Zukunft setzen wird. Es gibt auch weitere gute Regelungen für Bürgerinnen und Bürger. Der Coronabonus ist bereits erläutert worden, und auch die Verlängerung der Steuerfreiheit für das Kurzarbeitergeld ist sicherlich sehr gut. Die Homeoffice-Pauschale ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Unsere Fraktion kann sich sehr gut vorstellen, dass wir sie entfristen. Wir werden darüber sicherlich in Gespräche mit den Partnern aus der Ampelregierung eintreten. Das Homeoffice ist die neue Realität. Insofern müssen wir unsere gesetzlichen Regelungen daran anpassen. Abschließend möchte ich wegen meiner langen Redezeit noch auf die Fristverlängerung für Steuererklärungen in beratenen Fällen eingehen. Ja, auch ich teile die Auffassung: Das wird vermutlich nicht ausreichend sein; denn dafür sind einfach zu viele neue Aufgaben auf den Berufsstand der Steuerberater zugekommen. Dieses Jahr kommen noch die vielen Grundsteuererklärungen dazu. Wir werden darüber reden müssen. Zum leidigen Thema „Veröffentlichung von Jahresabschlüssen“. Sie wissen es ganz genau, Herr Kollege: Der 31. Dezember ist diesbezüglich eine von der EU gesetzte Frist. Diese Frist kann man nicht verlängern; sie ist nicht verlängerbar. Das hat im Übrigen, Herr Kollege, auch etwas mit Gläubigerschutz zu tun. Genau deshalb gibt es diese Fristen. Ich will ja nicht in der Zeitung lesen: „CDU ist gegen Gläubigerschutz“.