Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt von mehreren betont worden: Die aktuelle Krisensituation erfordert entschlossenes Handeln. Das ist, glaube ich, auch hinreichend dokumentiert: bei den Kostensteigerungen für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität, bei der noch mal verschärften und angespannten Lage auf den Energiemärkten erst recht, und das durchaus auch bei einer jedenfalls vermeintlich anhaltenden Inflation. Ich habe die Darstellung des Finanzministers hier überhaupt nicht zu relativieren und zu kritisieren. Sie war schon so zutreffend. Die Kosten sind eben ganz unterschiedlich spürbar – an der Zapfsäule, bei der Miete, auch bei den Unternehmen –, und darauf müssen wir ganz zielgerichtet reagieren. Und das machen wir mit dem Steuerentlastungsgesetz – wir reden heute noch über das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz –, aber eben auch mit anderen Maßnahmen. Ich will an dieser Stelle mal sagen: Die Regierungskoalition hat relativ schnell gehandelt, und die Maßnahmenpakete, die zur Entlastung dienen, machen ein Volumen von deutlich mehr als 30 Milliarden Euro aus. Das muss man schlicht und ergreifend noch mal wiederholen, um den Menschen klarzumachen: Ja, wir helfen tatsächlich. Mit dem vorliegenden Steuerentlastungsgesetz setzen wir Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket um. Da ist die rückwirkende Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 200 Euro auf 1 200 Euro zu nennen. Als der Bundesfinanzminister gesagt hat, eine solche Anhebung habe es in den letzten elf Jahren nicht gegeben, ging ein Raunen durch die Reihen der Union. Ich empfinde das überhaupt nicht als einen Vorwurf, wenn das jetzt die SPD und die FDP und die Grünen gemeinsam machen. Wenn ihr das kritisiert, müsst ihr eigentlich merken, dass die Finger auf euch selber zeigen. Fritz Güntzler hat gesagt, die Erhöhung des Grundfreibetrags von 9 984 auf 10 347 Euro komme überwiegend den Beziehern geringerer Einkommen zugute. Ich weiß jetzt nicht, ob er das begrüßt hat oder nicht. Ich habe es jedenfalls begrüßt; ich finde es ganz in Ordnung. Und Herr Meister sagt, das sei leistungsfeindlich, und das solle man nicht machen. Herr Meister, wissen Sie, was leistungsfeindlich ist? Leistungsfeindlich ist, wenn man leistungsloses Vermögen nicht hinreichend besteuert. Das ist leistungsfeindlich. Sie könnten uns hier in die Bredouille bringen. Aber dann würden Sie sich erst einmal selber in eine Bredouille bringen. Zu der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler will ich aber sagen: Kollege Görke, die Mobilitätsprämie für Geringverdiener wächst von 20 auf bis zu 120 Euro. Das ist auch ein Gesichtspunkt. – Ich beantworte jetzt keine Zwischenfragen mehr, Entschuldigung, auch wegen der Zeit. Ich bin ja eh der letzte Redner in dieser Debatte. Wir beraten heute auch über weitere steuerliche Erleichterungen. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz habe ich eben erwähnt. Die Verlängerung der Geltungsdauer der degressiven Abschreibung stellt eine massive Entlastung dar, an der übrigens Länder und Kommunen zu zwei Dritteln beteiligt sind. Das ist ein ganz wichtiger Schritt; ihn sollten Sie begrüßen. Die dauerhafte Verlängerung der Geltungsdauer der Homeoffice-Pauschale hättet ihr doch in der Regierung niemals gemacht. Darüber haben wir doch gesprochen. Also, insofern: Erinnert euch einfach mal! Ich habe die Vorschläge der Union gesehen, und ich weiß – ich kenne ja die Akteure und schätze sie auch persönlich –: Sie sind immer so ein bisschen im Rausch der steuerberatenden Berufe und Abgeordneten. Das verstehe ich durchaus. Aber nur Entlastungen für große Vermögen sind unzureichend und keine angemessene Reaktion auf die aktuelle Situation. Ich sage das noch mal: Wenn ihr uns als Ampel in Schwierigkeiten bringen wollt, dann müsst ihr die Frage stellen – verbunden mit entsprechenden Vorschlägen –, wie denn die Finanzierung all der großen Ausgaben auch durch Beteiligung großer und größter Vermögen gelingen kann. Aber das macht ihr gar nicht, weil ihr das ja auch gar nicht wollt. Das, was wir tun, ist der richtige Weg. Unsere steuerlichen Maßnahmen entlasten Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen wirksam und gezielt. Aber es sind eben auch noch andere Entlastungsmaßnahmen außerhalb des Steuerrechtes vorgesehen. Die Abschaffung der EEG-Umlage beispielsweise bringt einer dreiköpfigen Familie eine Entlastung von 133 Euro. Wir führen einen Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger ein. Durch Gutachten wird festgestellt, dass er ursprünglich bei 135 Euro liegen soll. Dann verdoppeln wir ihn. Die Linken sagen freundlicherweise: „Ihr macht ja mehr, als wir gefordert haben; wir schließen uns euch an“, und die Union sagt: „Nicht genug.“ Und bei der Entfernungspauschale, Sebastian Brehm, habe ich eben gehört, dass der Kollege der Linken gesagt hat: Jetzt überholen die uns schon wieder links. Leute, überlegt euch mal, was ihr jetzt fordert und was das mit der Glaubwürdigkeit eurer eigenen Arbeit zu tun hat. Ich will die anderen Maßnahmen zur sozialen Ausgewogenheit noch kurz ansprechen: Einmalzahlungen für Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen; Sofortzuschlag für bedürftige Kinder noch vor Einführung der Kindergrundsicherung, die wir auch verabredet haben. Wir werden voraussichtlich noch ein paar weitere Maßnahmen des zweiten Entlastungspakets aufnehmen. Ich sage ausdrücklich: Die Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbstständige wird besteuert; ja, das ist so. Wer ein höheres Einkommen hat, hat dadurch weniger Entlastungen; das ist so. Das nennt man: soziale Gerechtigkeit. Was ist daran schlecht? Überhaupt nichts, finde ich jedenfalls. Ich nenne die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß: drei Monate lang 30 Cent weniger für Benzin, 14 Cent weniger für Diesel. Auch das ist, glaube ich, vernünftig. Aber wichtig ist auch, über kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern und sinkende Rohstoffpreise tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen. Die ÖPNV-Pauschale „dreimal 9 Euro“ ist auch eine Entlastung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist falsch, wenn wir in der jetzigen Situation nur darauf achten, welche Gruppe am meisten und welche am wenigsten betroffen ist. Auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von unseren Maßnahmen, etwa beim Heizkostenzuschuss. 46 Prozent der Wohngeldempfänger sind Rentnerinnen und Rentner. Aber viel zu wenige Rentnerinnen und Rentner beantragen Wohngeld. Das müssten sie eigentlich machen. Das wäre sehr viel vernünftiger. Leider muss ich zum Schluss kommen. Aber ich will noch mal an einem Punkt anknüpfen, den Lisa Paus genannt hat. Es geht ja nicht nur um diese einzelnen schnellen Hilfsmaßnahmen. Ja, ich bin jetzt schon fast am Ende. – Es geht auch um strukturelle Maßnahmen zu einer höheren Resilienz und zu einer höheren Fähigkeit für die Transformation, die jetzt im Rahmen des Osterpakets beschlossen werden. Wir werden demnächst Gelegenheit haben, darüber weiter zu diskutieren. Herzlichen Dank.