Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Brehm, Sie werden morgen hören, was wir dazu sagen. Ich weiß aber schon – das kann ich Ihnen versprechen –, dass wir Ihnen darlegen werden, dass die Maßnahmen, die Sie in Ihrem Antrag aufgeschrieben haben, gerade nicht der Entlastung der Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen dienen, sondern denen an der oberen Einkommensgrenze. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Wenn Sie sagen, dass Sie für Vernunft in der Opposition stehen, dann sage ich Ihnen: Es ist vernünftig, dass Sie in der Opposition sind. Das ist richtig an dieser Stelle. Ich bin froh, dass Die Linke diesen Antrag gestellt hat. Sie hat uns damit zum einen gezeigt, welche Verachtung die AfD für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übrig hat. Die AfD nannte das Kurzarbeitergeld bürokratische Subvention. Dabei haben wir mit dieser Maßnahme bis zu 3 Millionen Arbeitsplätze gerettet. Wir haben mit dem europäischen Programm SURE, das auf den Weg gebracht wurde, europäische Solidarität geübt. Wir haben gezeigt, wie ein starker Sozialstaat dabei hilft, zum sozialen Zusammenhalt beizutragen. Trotzdem bin ich dankbar für diesen Antrag, weil die Debatte gezeigt hat, wofür die AfD tatsächlich steht. Zum anderen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, gibt es aber etwas, was mir nicht gefällt. Sie vermengen in Ihrem Antrag Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Sie schreiben, es gebe bei beidem „schmerzhafte Einkommenseinbußen und sozialen Ausschluss vom Arbeitsplatz“. Das ist doch nicht richtig. Es gibt beim Instrument Kurzarbeitergeld gerade keinen Ausschluss vom Arbeitsplatz, hier gibt es die Fortsetzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und genau nicht eine Herausnahme aus dem Arbeitsverhältnis. Und die Höhe des Kurzarbeitergeldes steigt ja mit der Dauer des Bezugs, damit wir eben die Härten auch abfedern. Ich glaube, deswegen ist es ungut, wenn Sie dieses beides auf diese Weise vermengen, – – das Kurzarbeitergeld und das Arbeitslosengeld. Nein, danke. Herr Gottschalk darf sich setzen. Herr Görke, es ist doch so – wenn Sie mir recht geben wollen –: Wer Kurzarbeitergeld erhält, zahlt am Ende weniger Steuern, als wenn er bei gleichem Lohn den zu versteuernden Arbeitslohn weiter bezogen hätte. Das Kurzarbeitergeld – das wurde schon gesagt – ist komplett steuerfrei. Natürlich erhöht es dann den individuellen Steuersatz, aber am Ende bleibt mehr Geld übrig. Ich kann Ihnen das einmal an einem Beispiel verdeutlichen: 3 000 Euro Lohn, neun Monate in Kurzarbeit, drei Monate vorher normal gearbeitet, Jahresgehalt am Ende 21 000 Euro, Einkommensteuer dann 680 Euro. Was passiert denn eigentlich bei einer Putzkraft, die durchgehend im Krankenhaus gearbeitet hat, bei einer Einzelhandelskauffrau, die bei jeder, auch der höchsten Inzidenz im Supermarkt gestanden hat, die ebenfalls ein Jahresgehalt von 21 000 Euro haben? Die haben 1 500 Euro an Steuern gezahlt; das sind 800 Euro mehr als der- oder diejenige in Kurzarbeit. Sie wollen mit Ihrem Antrag diese Lücke noch vergrößern. Das ist weder gerecht, noch entspricht es der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Insofern ist das kein Antrag, dem man zustimmen kann. Ich danke Ihnen trotzdem für die Gelegenheit, die unglaublich guten Maßnahmen, die wir in den letzten zwei Jahren zur Bekämpfung dieser Pandemie auf den Weg gebracht haben, hier noch einmal in dieser Breite darlegen zu können. Vielen Dank dafür. Ich freue mich dann auch auf die nächsten Anträge der Linken.