Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt hier eben vom eigentlich von mir sehr geschätzten Kollegen Thorsten Frei im Plenum des Deutschen Bundestages wieder etwas erlebt, was wir die letzten Tage schon erleben durften. Da haben Sie ganz heftig in die rhetorische Trickkiste gegriffen: unparlamentarisch, eine Manipulation. Sie haben sich sogar eben dazu verstiegen, es sei rechtsmissbräuchlich, dass hier über die Abstimmungsreihenfolge abgestimmt wird. Lieber Kollege Frei, das beschädigt die politische Kultur hier bei uns im Parlament. Das will ich ganz klar sagen. Es ist eben in der Sache nicht so eindeutig. Wie war es denn damals bei dem Gruppenantragsverfahren über das Berlin/Bonn-Gesetz? Wie ist es hier? Der AfD-Antrag übrigens ändert auch ganz eindeutig die Rechtslage in Deutschland, um Ihr Argument mal ad absurdum zu führen. Also, die Abstimmungsreihenfolge ist einfach nicht so ganz eindeutig. Und wir haben im Deutschen Bundestag eine ganz klare Regelung bei zahllosen Gruppenverfahren gehabt, nämlich: Wenn es kein Einvernehmen über die Abstimmungsreihenfolge gibt, dann wird über die Abstimmungsreihenfolge abgestimmt. So einfach, Herr Kollege Frei, so einfach ist es. Es wurde ja schon gesagt: 2009 hatten wir genau das zur Patientenverfügung; da war Ihr Fraktionsvorsitzender noch im Deutschen Bundestag. Da gab es keine Einigkeit. Danach wurde über die Abstimmungsreihenfolge abgestimmt. Irgendein Protest von Friedrich Merz, irgendein Theater, wie wir es hier heute erleben, irgendein Protest der Union ist im Protokoll nicht vermerkt. Sie pöbeln im Klassenzimmer rum, machen aber nicht mal Ihre Hausaufgaben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, und das ist der Sache unangemessen, schlicht unangemessen. Ich verstehe schon, worum es Ihnen geht. Sie wollen gerne, dass von den Anträgen, die sich irgendwie etwas mehr in Richtung Impfpflicht vorstellen können, Ihrer als Letztes abgestimmt wird, weil Sie hoffen, dass diejenigen, die irgendwas machen wollen, sich dann hinter Ihrem Antrag sammeln. Das ist okay, das dürfen Sie so wollen. Ich sage Ihnen aber, wie meine persönliche Meinung ist. Ich glaube, bei einer grundrechtssensiblen Frage wie bei einer Impfpflicht geht es nicht darum, irgendwas zu beschließen, sondern da muss jede einzelne Vorlage eine aktive Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen hier im Deutschen Bundestag bekommen. Und ich sage Ihnen noch etwas: Ich persönlich stimme deshalb gleich für Abstimmungsreihenfolge zwei, weil sie genau das sicherstellt. Und dann gibt es entweder für eines der Konzepte hier eine Mehrheit, oder es gibt sie eben nicht, was auch ein legitimes Ergebnis dieser Debatte wäre, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ihnen geht es nur darum, dass Sie sich irgendwie mit Ihrem Antrag durchsetzen, und das ist schäbig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist schäbig, und leider reiht sich das ein – mein letzter Gedanke – in Ihren gesamten Umgang mit diesem Gruppenantragsverfahren. Von Anfang an und bis zur letzten Minute haben Sie das Gruppenantragsverfahren torpediert. Das ist eines der Verfahren, die unseren Parlamentarismus bei medizinethischen Fragen mit ausmachen. Da gab es oft Sternstunden des Parlaments. Und Sie machen gerade noch per Schreiben an Ihre Fraktionskollegen aus einer medizinethischen Frage eine parteipolitische. In meiner Fraktion gibt es das nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Deshalb ist die Lage ganz einfach: Es gab keine Einigkeit über die Abstimmungsreihenfolge. Wir stimmen ab über die Abstimmungsreihenfolge – so machen wir das in unserer Demokratie; wir nennen das „Parlamentarismus“ –, und danach entscheiden wir klug in der Sache. Vielen Dank.