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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Es gibt … kein lebensunwertes Leben; denn das Leben selbst ist von Gott wertgehalten“, so erklärte es der Theologe und Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer, der 1945 im KZ Flossenbürg ermordet wurde. Bonhoeffer bleibt ein Mahner für die Würde des Menschen und jedes menschlichen Lebens. Die Menschenwürde resultiert aus dem jüdisch-christlichen Verständnis von der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Diese Würde muss man sich weder erwerben, noch kann sie verloren gehen oder von Dritten abgesprochen werden.
Meine Damen und Herren, es ist geboten, das Gedenken an die Opfer der NS-Euthanasie und der Zwangssterilisation zu pflegen, insbesondere an den Stätten des Grauens, den ehemaligen Tötungsanstalten. Die Unterhaltung dieser Gedenkstätten, die Aufklärung über individuelle Schicksale und die Forschung müssen gesichert werden, damit die Erinnerung an die Opfer dieses unermesslichen Unrechts wachgehalten wird. „Die Ehrfurcht vor dem Leben“, wie es Albert Schweitzer ausdrückte, gebietet uns, zu sagen: Nie wieder darf Menschen das Lebensrecht abgesprochen werden! Diese Lehre sind wir den Opfern der NS-Euthanasie schuldig.
Das sollte uns aber auch bewusst machen – und das wird im Antrag nicht erwähnt –, dass das Lebensrecht in allen Phasen des menschlichen Lebens auch heute zu schützen ist. Das gilt insbesondere in der Abtreibungsfrage. Leider wird in unserem Land nach wie vor 100 000 ungeborenen Kindern pro Jahr das Lebensrecht genommen.
Ich habe mich schon gefragt, wie jetzt der Drive kommt!)
Die ehemaligen Ampelparteien möchten sogar ein Recht auf Abtreibung – und den § 218 StGB abschaffen. Gott sei Dank, dass diese Ampel Geschichte ist, meine Damen und Herren!
Beifall bei der AfD
Zuruf der Abg. Maja Wallstein [SPD])
Und genauso wie es kein Recht auf Abtreibung geben darf, kann es nach meiner Auffassung auch kein Recht auf aktive Sterbehilfe oder Hilfe bei der Selbsttötung geben. Die Gefahr ist groß, dass alte oder kranke Menschen sich zumindest einem indirekten Druck ausgesetzt sehen, ihrem Leben ein Ende zu bereiten, um ihren Angehörigen oder der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen. Wir dürfen die Büchse der Pandora nicht öffnen, meine Damen und Herren.
Beifall bei der AfD)
Auch beim Thema Organspende müssen wir den Schutz menschlichen Lebens und die Menschenwürde beherzigen. Die derzeit vorliegende Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Einführung einer Widerspruchslösung halte ich für falsch. Denn eine Organentnahme nach dem sogenannten Hirntod oder sogar nach dem umstrittenen Herz-Kreislauf-Tod – wenn es nach dem Vorschlag der FDP gehen würde – sollte nicht ohne eine zu Lebzeiten dokumentierte Zustimmung des Betroffenen erlaubt sein. Das Prinzip „Schweigen heißt Zustimmung“ darf hier nicht gelten.
Beifall bei der AfD)
Dies wäre meines Erachtens ein Verstoß gegen die Würde des Menschen und gegen den Schutz menschlichen Lebens, auch heute.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Antrag zu. Das geschehene Verbrechen sollte uns mahnen, nie wieder über den Wert oder Unwert menschlichen Lebens zu befinden und anderen das Lebensrecht abzusprechen.
Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)