die Truppe hat über ein erhebliches Waffenarsenal verfügt. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns hier mit einem Thema, was letztendlich auf die Arbeit des thüringischen Landesverfassungsschutzes zurückzuführen ist. Im Übrigen will ich sagen, dass sich schon der Thüringer Landtag vor einer Woche im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit diesem Thema befasst hat. Dass Sie das Thema heute auch hier aufsetzen, beweist dreierlei: Zum einen haben Sie möglicherweise die verfassungsmäßige Ordnung und auch die föderale Ordnung nicht ganz verstanden; denn mit Landesverfassungsämtern sollten sich die zuständigen Landtage befassen und nicht der Deutsche Bundestag. Zweitens scheint es so zu sein, dass Sie – offensichtlich – bis auf diese Selbstmitleidsthemen im Augenblick nichts mehr auf die Bühne kriegen. Ich glaube, es gibt in diesem Land wichtigere Themen als eine Entscheidung des Landesverfassungsamtes in Thüringen. Zum Dritten scheint es so zu sein, dass – offensichtlich – Herr Höcke, der ja aus Thüringen stammt, relativ großen Einfluss auf Ihre Fraktion hat, jedenfalls so großen, dass er jetzt die Tagesordnung hier bestimmen kann. Und deswegen möchte ich eigentlich nicht so gerne über eine landespolitische Entscheidung sprechen, sondern über den Verfassungsschutz insgesamt. Der Verfassungsschutz ist fester und unverzichtbarer Bestandteil einer wehrhaften Demokratie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt und bewertet Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten in unserem Land. Es informiert zudem die Öffentlichkeit über seine Beobachtungen, insbesondere mit dem jährlichen Verfassungsschutzbericht. Das ist seine gesetzliche Aufgabe. Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersteht im Übrigen einer gerichtlichen wie auch parlamentarischen Kontrolle, um das noch mal klar zu sagen. Und das alles dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Was ist eigentlich diese freiheitlich-demokratische Grundordnung? Es ist nicht die Gesamtheit aller Normen des Grundgesetzes, sondern sie beinhaltet nur die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Dazu gehört zum Beispiel die Unabhängigkeit von Gerichten oder das Recht des Volkes, staatliche Gewalt in Wahlen auszuüben. Und wenn Sie von der AfD – im Übrigen regelmäßig – die Verfassungsschutzbehörden mit der Stasi der DDR vergleichen, dann ist das nur ein weiteres inakzeptables Beispiel dafür, dass Sie die Institutionen unseres Staates regelmäßig verächtlich machen. Es ist im Übrigen eine unentschuldbare Relativierung des DDR-Unrechtes und eine Verhöhnung der Opfer dieses DDR-Unrechtes, wenn Sie den Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland mit „Stasi 2.0“ titulieren. Ihr Herr Brandner, der heute offensichtlich nicht da ist, ist meistens ein absoluter Tiefpunkt in der parlamentarischen Debatte, weil er den Verfassungsschutz als einen Regierendenschutz und Oppositionsunterdrückungsinstrument bezeichnet. Es ist natürlich klar, dass Sie das als AfD stört, dass sich der Verfassungsschutz mit Ihnen befasst, weil sich nämlich der Verfassungsschutz im Rahmen seiner ganz normalen Tätigkeit mit Ihnen befassen muss. Ich will Ihnen nur wenige Beispiele nennen. Da ist zum Beispiel Ihre frühere Bundestagskollegin Malsack-Winkemann, die hier in der letzten Wahlperiode saß, die genauso skurrile Reden gehalten hat wie Sie und die jetzt vor Gericht steht, weil sie Mitglied einer terroristischen Vereinigung sein soll. So sagt es jedenfalls der Generalbundesanwalt. Sie hat mit einer Truppe zusammen einen Staatsstreich geplant; Da ist Ihre Jugendorganisation, die Junge Alternative, die jetzt komplett in Ihre Partei integriert werden soll. Die will ethnisch fremde Menschen nach Möglichkeit aus dem Staatsvolk ausschließen. Das ist klar gegen die Menschenwürde, gegen das Grundgesetz. Und dann haben wir zum Schluss eine „Correctiv“-Recherche aus April 2024: 14 davon übrigens sind immer noch aktiv als Politikerinnen und Politiker tätig, davon sind zwei Abgeordnete des Deutschen Bundestages und drei Landtagsabgeordnete. So, und wenn Sie jetzt noch ernsthaft glauben, die staatlichen Behörden sollten sich nicht mit Ihnen beschäftigen, dann kann ich Ihnen leider auch nicht weiterhelfen. Deswegen glaube ich, dass an dieser Stelle mal ein Dank an alle Behörden und Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter angezeigt ist, die sich tagtäglich mit diesem Schmuddelkram, der von Ihnen ausgeht, beschäftigen müssen. Ich wünsche Ihnen allen trotzdem frohe Weihnachten.