Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden heute wieder Zeuge einer typischen Strategie der AfD. Sie versucht, mit falschen Vorwürfen und absurden Unterstellungen staatliche Institutionen und ihre Amtsträger/-innen verächtlich zu machen. Damit möchte sie das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen und unseren demokratisch verfassten Staat immer weiter aushöhlen. Wer also noch Anhaltspunkte für die Bestrebungen der AfD gegen das Demokratieprinzip sucht, muss ihr nur zuhören. Das hat im Übrigen auch das Oberverwaltungsgericht in Münster so gesehen. Im Fokus der Verächtlichmachung durch die AfD steht heute zum wiederholten Male der Verfassungsschutz. Und das verwundert auch nicht. Schließlich scheint es der AfD ein großes Anliegen zu sein, davon abzulenken, was die Verfassungsschutzämter alles über diese Partei herausgefunden haben. Die AfD ist voll mit Rechtsextremen, Verschwörungsgläubigen, Rassisten, Menschenfeinden, Chauvinisten, Putin-Jüngern und Verfassungsfeinden. Die Wahrheit ist doch: Die AfD hat Angst vor dem Verfassungsschutz. Die Strategie ist also durchschaubar. Durch Kompromittierung und Diffamierung möchte die AfD die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes und seiner Präsidentinnen und Präsidenten beschädigen. Sie will erreichen, dass die Bürger/-innen das Vertrauen in die Behörden verlieren und ihnen keinen Glauben mehr schenken. Schließlich haben die Ämter einiges zur AfD zu sagen. In mehreren Bundesländern sind die Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dasselbe gilt auch für die Vorfeldorganisation und den Jugendverband. Die Netzwerke der AfD in der Neonaziszene werden genauso aufgedeckt wie die Verbindungen in verschiedenste Diktaturen und Schurkenstaaten dieser Welt. Mittlerweile versucht die AfD, ihren Rechtsextremismus ja nicht mal mehr zu verstecken. Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla forderte ganz öffentlich, dass die SPD aufs Schafott gehört, also auf eine Bühne für öffentliche Enthauptungen. Denken wir beispielsweise an den Listenparteitag der AfD zur Europawahl im vergangenen Jahr. Dort haben die Verfassungsfeinde die Partei endgültig übernommen. Dort wurden am laufenden Band Positionen geäußert, die mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind. Von den sogenannten Gemäßigten war dort keine Spur mehr. Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz wie auch der Landesämter ist es unter anderem, Informationen zu extremistischen Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Das ist zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit aller in Deutschland lebenden Menschen unerlässlich. Die Gründung des Verfassungsschutzes war eine Lehre aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der nationalsozialistischen Diktatur. Seine Arbeit ist ein wichtiges Instrument der wehrhaften Demokratie. Der Verfassungsschutz ist politisch neutral. Er wird nicht parteipolitisch gesteuert. Seine Arbeit wird nach strengen Maßgaben kontrolliert, und seine Arbeit bewegt sich in klaren gesetzlichen Grenzen. Ja, es stimmt. Der Verfassungsschutz hat die AfD im Visier, aber doch nicht, um sie zu drangsalieren oder einen politischen Mitbewerber auszuschalten, sondern aufgrund ihrer glasklaren Verstöße gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Die Bürger/-innen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wo und von wem Bedrohungen für unsere Demokratie ausgehen. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, die Bevölkerung regelmäßig über die Ergebnisse seiner Arbeit zu informieren. Das Bundesverfassungsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten zu informieren ist, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Eine Hochstufung vom Verdachts- zum Beobachtungsfall, die beispielsweise 2021 in Thüringen erfolgte, erfüllte diese Voraussetzung. Und der Verfassungsschutz ist verpflichtet, die Öffentlichkeit zeitnah zu informieren, zu welchen Bewertungen das Amt gekommen ist. Das gilt übrigens aktuell auch wieder. Wie wir wissen, wird es zeitnah ein neues Gutachten zur AfD als Gesamtpartei geben. Unabhängig vom Ergebnis des Gutachtens kann ich für mich sagen, dass ich es unerträglich finde, mitzubekommen, wie die AfD hier im Plenum ihren Hass und ihre Hetze verbreiten darf. Dort, wo sie Einflussmöglichkeiten erhält, nutzt sie diese, um parlamentarische Prozesse zu blockieren und verächtlich zu machen – wie in Thüringen. Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen. Ich gehöre – zusammen mit vielen Kolleginnen und Kollegen in diesem Bundestag – zu den Hauptinitiatorinnen und -initiatoren eines Antrags auf Entscheidung des Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 Grundgesetz. Unterstützt werden wir bereits von über 120 Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen in diesem Haus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Demokratie ist wehrhaft. Dazu gehört der Verfassungsschutz, der uns wichtige Hinweise geben kann, aber auch Artikel 21 Grundgesetz. Lassen Sie uns nicht wie die AfD Angst haben, sondern lassen Sie uns mutig sein. Vielen Dank.