Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Dr. Heck, sich zur AfD abzugrenzen, wäre bei Ihrem Beitrag gerade besser gewesen. Genau dazu hat das OVG für NRW geurteilt, dass die AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Deutschland schon immer als Einwanderungsland gesehen, dessen offene Gesellschaft seine Einheit nur in Vielfalt erreichen kann. Dieser Überzeugung, wie wir gerade gemerkt haben, konnten und können sich viele in diesem Haus nur mühsam annähern, und einige in diesem Haus bleiben sogar gänzlich im völkisch-nationalistischen Denken verhaftet. Es ist schon grotesk, dass Sie von der AfD die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft gerade denjenigen versagen wollen, die die hohen Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsrechtes frühzeitiger erfüllen wollen. Aber schwierig wird es, wenn Sie die Einbürgerung für diejenigen ablehnen, die ihr Aufenthaltsrecht aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention in Deutschland erhalten haben. Warum? Meine Damen und Herren, Deutschland ist Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Nach NS-Diktatur und Holocaust wurden die völkerrechtlichen Konsequenzen gezogen, und das ist gut so. – Interessant, dass Sie hier Widerspruch anmelden. Wir haben die Vertragsbestimmungen im Grundgesetz, im Aufenthalts- und im Asylrecht und nicht zuletzt im Staatsangehörigkeitsrecht nachvollzogen. Maßgeblich, meine Damen und Herren, ist im Kontext des Staatsangehörigkeitsrechts, dass nämlich Artikel 34 GFK den Geflüchteten den Weg zu einer dauerhaften rechtlichen und sozialen Sicherheit im Aufnahmeland ebnen soll. Seine Begründung liegt in der Notwendigkeit, Schutz und Perspektive für Flüchtlinge zu schaffen. Er verpflichtet die Vertragsstaaten, die Integration und Einbürgerung von Geflüchteten zu erleichtern. Ihr Antrag ist daher nur ein durchsichtiger Versuch, Menschen, die nicht in Ihr völkisches Bild passen, einfach abzuschieben. Denn während wir vorangehen, spalten Sie und sehnen sich zurück in grau-braune Vorzeiten. Und wer das Staatsangehörigkeitsrecht endgültig in dieses Jahrtausend heben und das Versprechen einer pluralen Demokratie einlösen möchte, sollte sich deshalb uns anschließen, liebe Union, statt den Ewiggestrigen nachzulaufen. Denn in einem modernen Einwanderungsland ist das Staatsangehörigkeitsrecht ein Geschenk. Ich komme zu meinem letzten Satz, Frau Präsidentin; denn in einem modernen Einwanderungsland ist die Staatsangehörigkeit kein Geschenk, sondern das essenzielle Recht, dazuzugehören, oder, wie Hannah Arendt es einst treffend formulierte, das „Recht, Rechte zu haben“. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.