Durch diese folgenschwere Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zur Entwidmung von nicht mehr benötigten Bahnflächen wurde die Umnutzung dieser Flächen für Wohnungsbau, für andere Verkehrsbedürfnisse oder auch für Gewerbe unmöglich. Denn die zuständige Behörde – – Sie hat zwar schon geredet, aber bitte. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich erst zum AEG sprechen, aber, Frau Dröge, Sie haben es herausgefordert, und ich muss Sie korrigieren: Sie haben das 49-Euro-Ticket nicht günstiger gemacht, es wurde nur von anderen bezahlt. Das ist der Unterschied. Und dann halten Sie uns als Union auch noch vor, dass es erst jetzt Sicherheit für 2025 gibt. Sie haben es doch über ein Jahr lang nicht geschafft, einen einstimmigen Beschluss der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers aus dem November 2023, also von vor über einem Jahr, umzusetzen. Dank der Union wird das jetzt doch noch möglich; denn es wurde ein guter Kompromiss gefunden. So viel noch zum Deutschlandticket. Jetzt zu einem anderen Thema, bei dem sich SPD, Grüne und FDP ebenfalls nicht mit Ruhm bekleckert haben, nämlich der Neuregelung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes von vor einem Jahr. § 23 wurde damals quasi über Nacht in das Gesetzgebungsverfahren zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz – ich muss es leider so deutlich sagen – hineingepfuscht. Und das wollen Sie sowohl von SPD und Grünen als auch von der FDP nun mit Ihren Anträgen wieder reparieren. Endlich! Frau Cademartori, wenn die Bürgerinnen und Bürger am 23. Februar die Union unterstützen und bei ihr das Kreuz setzen – ob bei der CDU oder bei der CSU –, können die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass die Union, wie sie es schon in den vergangenen Jahren getan hat, auch weiterhin zur Ausweitung der Mittel, die die Länder bekommen, stehen wird: um den Nahverkehr zu finanzieren, damit der ÖPNV in unserem Land ausgebaut wird, damit der ÖPNV in unserem Land besser wird – sei es auf der Schiene, sei es mit Bussen und anderen Fahrzeugen. Sie können auch sicher sein, dass die Union mit den Ländern im Gespräch sein wird. Es geht auch um Zuständigkeiten; denn der Bund – das wissen Sie ja auch, Frau Verlinden – ist nicht für Tarife im ÖPNV zuständig. Mit dem Wissen, dass es ein komplexes Geflecht ist, wird die Union auch weiterhin mit den Ländern im Gespräch sein. Aber es wird mit der Union keine Subventionierung von Tarifen mit Steuergeldern in dieser Form geben. Es wird weiterhin eine Unterstützung des ÖPNV geben; wir sehen aber eine andere Priorität. Wir haben beispielsweise beim 365-Euro-Ticket in Wien gesehen, dass die Tariffrage, die Sie ganz nach vorne gezogen haben, erst am Ende steht. Unsere Priorität ist, dass vorher das Angebot ausgebaut werden muss, und dafür kämpfen wir. Zurück zum verpfuschten AEG. Die zuständige Behörde, die ja dem Ministerium untersteht, legt Ihre Regelung nämlich streng aus. In der Praxis heißt das, dass aktuell keine Flächen, die nicht mehr benötigt werden, entwidmet und für andere Zwecke genutzt werden können. Schuld ist das sogenannte überragende öffentliche Interesse, das Sie pauschal und generell dem Bahnzweck zumessen. Über 150 Projekte in ganz Deutschland sind davon betroffen und wurden gestoppt. Es kommt zu Planungsverzögerungen. Selbst wenn es sich nur um eine ganz kleine Fläche handelt, um ein Grundstück, wo so was von deutlich ist, dass es niemals dem Schienenverkehr dienen wird, beispielsweise weil es als Insel inmitten von anderen Flächen liegt und gar keinen Anschluss mehr hat und eine anderweitige Nutzung nicht mehr möglich ist, weil die Fläche eben irgendwann einmal für Bahnzwecke gewidmet worden war. Das kann man auch ganz konkret benennen. In Stuttgart hatte die Stadt schon 2002 für fast 1 Milliarde D-Mark das Gleisvorfeld des Stuttgarter Hauptbahnhofs gekauft. Nach der Inbetriebnahme des neuen unterirdischen Bahnhofs sollen auf dieser nicht mehr für die Bahn nutzbaren oberirdischen Fläche mitten im Stadtzentrum 5 700 Wohnungen entstehen. Das geht jetzt nicht mehr. Oder schauen wir nach Nürtingen, in die Nachbarschaft des Kollegen Gastel. Dort plant die Stadt seit Jahren ein nachhaltiges Stadtviertel, die östliche Bahnstadt. Auf der dortigen Bahnfläche war seit dem Zweiten Weltkrieg kein Zug mehr zu sehen. Auch hier verweigert das EBA mit Verweis auf § 23 AEG die Zustimmung: Der Bau von 200 Wohnungen ist in Gefahr. In Münster wollte der Arbeiter-Samariter-Bund einen sogenannten ABS-Campus mit Katastrophenschutzzentrum und Rettungswache schaffen – auch hier: Stillstand. In Berlin sind insgesamt neun Projekte betroffen, die rund 5 800 dringend benötigte Wohnungen geschaffen hätten. In Biberach soll angrenzend an den Bahnhof in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der DB InfraGo ein Mobilitätshub am ZOB entstehen – auch das geht nicht mehr. Als Unionsfraktion haben wir schon früh auf die gravierenden Folgen dieser Entscheidung hingewiesen. Monatelang hat man uns gesagt, das zuständige Ministerium werde eine Änderung planen. Passiert ist nichts. Jetzt, nach dem Ende der Ampelkoalition, und weil der Druck der Länder und der Kommunen auf die Kollegen gestiegen ist, muss es plötzlich ganz schnell gehen. Sowohl FDP als auch Grüne legen heute einen im Prinzip ähnlichen Gesetzentwurf vor. Warum denn erst jetzt, nachdem wir bereits einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hatten? Jetzt werden wir mal schauen, ob die dringend notwendige Änderung von § 23 noch in dieser Legislatur möglich ist, nachdem Sie das so lange verzögert haben. Das sehen wir dann. Vielen Dank. Ihnen allen erholsame und gesegnete Weihnachten.