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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch mal: Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben in Deutschland keinen Anspruch auf Mutterschutz. Dabei trifft eine Fehlgeburt jede dritte Frau in unserem Land. Wenn Sie so etwas durchgemacht haben oder in Ihrem Umfeld jemanden kennen, was ja statistisch sehr wahrscheinlich ist, dann wissen Sie: Eine Fehlgeburt ist ein hochtraumatisches Erlebnis, verbunden mit seelischen und körperlichen Schmerzen.
Bis heute ist eine Frau danach darauf angewiesen, dass sie von ihrem Arzt krankgeschrieben wird. Sie muss ihrem Arzt, ihrem Arbeitgeber, ihrem Umfeld erklären, sie sei „krank“. Dabei ist sie nicht krank. Aber wir sollten als Gesellschaft im 21. Jahrhundert schon verstehen, dass eine Frau nach einer solchen Erfahrung nicht einfach so arbeiten gehen kann, zumindest für eine gewisse, eine geschützte Zeit, über die sie nicht diskutieren muss, mit keinem Arzt und auch mit keinem Chef.
Die aktuellen Regelungen im Mutterschutzgesetz sind längst nicht mehr zeitgemäß. Die Zigtausend Menschen, die die Petition zum gestaffelten Mutterschutz von Natascha Sagorski unterschrieben haben, sehen das genauso. Frau Sagorski sollte am Tag nach ihrer Fehlgeburt ohne Krankschreibung ins Büro gehen und sah den Zeitpunkt des Handelns gekommen. Sie reichte eine Petition ein. Das war im Februar 2022. Im vergangenen November – endlich! – haben wir im Petitionsausschuss diese Petition zum Mutterschutz bei Fehlgeburten mit dem höchsten Votum zur Berücksichtigung an die Bundesregierung überwiesen. Danke an die Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, dass wir das gemeinsam einstimmig hinbekommen haben.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Die Bundesregierung, die Familienministerin Lisa Paus, hat in den letzten Jahren viel versprochen, aber wenig geliefert, auch zum Thema Mutterschutz. Trotz interfraktioneller Arbeitsgruppen mit wirklich sehr guten Gesprächen – dafür vielen Dank! –, offizieller Fachgespräche und diverser Nachfragen: Passiert ist nix.
Wir als CDU/CSU-Fraktion wollen einen gestaffelten Mutterschutz, der bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche greift. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Schwangerschaft allgemein als „sicher“, und die psychische Bindung zwischen Mutter und Kind ist häufig schon sehr stark ausgeprägt. Gleichzeitig wollen wir das Selbstbestimmungsrecht der Frauen schützen. Ein Beschäftigungsverbot soll nur dann gelten, wenn die betroffene Frau ausdrücklich nicht zur Arbeit zurückkehren möchte. Sie sollte sich für beide Varianten aber nicht rechtfertigen müssen.
Mit unserem Gesetzentwurf erhalten Frauen, die einen so schweren Verlust erleiden, endlich die Unterstützung, die sie brauchen. Ich danke ausdrücklich Natascha Sagorski für ihren beharrlichen Einsatz – und der war wirklich beharrlich –, der im Übrigen zeigt, dass ein wichtiges politisches Anliegen auch über den Weg der Petition und der klugen Argumentation zum Erfolg führen kann. Ich freue mich wirklich sehr auf die weiteren gemeinsamen Beratungen.
Herzlichen Dank und fröhliche Weihnachten.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)