- Bundestagsanalysen
Tagesordnungspunkt:
nicht gefunden
Zwischenrufe:
3
Beifall:
4
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besser spät als nie. Insofern ist es gut, dass jetzt diese beiden Gesetzentwürfe vorliegen. Sie zeigen: Im Parlament kann auch jetzt noch etwas Gutes gelingen. Sie sind aber auch ein Zeichen dafür, dass Bundesfamilienministerin Paus an dieser Stelle total versagt und es in ihrer Zeit nicht geschafft hat, auch nur irgendeinen Gesetzentwurf zum Mutterschutz vorzulegen. Und sie zeigen eben auch, dass an der Stelle die Ampel versagt hat.
Leni Breymaier hat beim Frühstück gesagt: Wir machen das nur zusammen: den gestaffelten Mutterschutz, den Mutterschutz für Selbstständige und die Familienstartzeit. – Im Ergebnis hat alles alles blockiert, und nichts konnte auf den Weg gebracht werden, obwohl wir uns in der Sache – und nicht nur wir, sondern auch die FDP – doch eigentlich einig sind. Deswegen ist es gut, dass wir diese beiden Gesetzentwürfe jetzt hier vorliegen haben – im Ziel ähnlich, aber in den Details dann doch auch unterschiedlich.
Wir halten einen Mutterschutz nach einer Fehlgeburt schon ab der 13. Schwangerschaftswoche für notwendig und nicht erst ab der 15., wie in dem anderen Gesetzentwurf vorgesehen.
Nein, das ist eine andere Berechnung!)
Weil bei der 15. Woche die Zahl eher aus der Luft gegriffen ist und keine inhaltliche Begründung hat, die 13. Woche aber schon im Mutterschutzgesetz verankert ist, nämlich beim Kündigungsschutz für Mütter nach einer Fehlgeburt, den wir seit 2018 haben, halten wir eben die 13. Woche für sinnvoll.
Beifall bei der CDU/CSU)
In unseren Gesprächen sind wir aber immer wieder auch um eine Klarstellung zur Länge der Mutterschutzfristen nach einer Totgeburt gebeten worden, um einfach sicherzustellen, dass eine Mutter, die ihr Kind früh verliert, nicht einen längeren Mutterschutz bekommt als eine Mutter, die das Kind zum Beispiel in der 40. Schwangerschaftswoche verliert. Diese Klarstellung war mal im Gesetzentwurf drin, ist aber wieder rausgenommen worden. Wir haben sie wieder reingenommen.
Der dritte Punkt betrifft die privat krankenversicherten Selbstständigen. Auch sie brauchen eine Schutzfrist, und ja, auch sie brauchen das Krankentagegeld. Aber leider – und auch das liegt in der Verantwortung der Bundesfamilienministerin – ist in diesem Haus offensichtlich wirklich gar keine Vorarbeit zu diesem Thema geleistet worden.
Das ist echt erschütternd!)
Die PKV hat nämlich von dem Thema überhaupt erst durch diese Gesetzentwürfe erfahren und wusste davon schlichtweg nichts.
Das ist aber beschämend für die PKV!)
Wenn wir das regeln wollen, dann müssen wir es über Gespräche machen. Die kriegen wir nicht mehr hin. Insofern würde ich sagen: Machen wir das, was wir machen können – ohne PKV –, und alles andere müssen wir später regeln.
Beifall bei der CDU/CSU)
Insofern: Wir sind uns in der Sache einig. Sie haben es heute Morgen angedeutet: Sie können unserem Gesetzentwurf, der an diesen drei Punkten konkreter und in der Regelungsweite größer ist, zustimmen.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Wenn Sie das tun, dann kann es diesmal wirklich schnell gehen. Liebe Natascha Sagorski, das könnte dann dein Weihnachtswunder sein, so wie du es heute geschrieben hast.
Vielen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Max Lucks [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Nächste Rednerin ist Sarah Lahrkamp für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)