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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um noch mal kurz zu erläutern, über welches Thema wir reden: Die Linke hat einen Antrag gestellt, in dem es um Mindestlohn, Tarifrecht und Mitbestimmung geht.
Zuruf von der CDU/CSU: Ganz genau!)
Zum Thema Mitbestimmung vielleicht so viel: Hier versucht es Die Linke wieder einmal mit Zwang, anstatt auch mal anzuerkennen, dass bei der Mitbestimmung nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es auch noch den Grundsatz der unternehmerischen Freiheit gibt. Das muss zwar ausgewogen sein,
Beifall bei der CDU/CSU)
aber dieser Grundsatz darf nicht vergessen werden.
Wir haben in der letzten Legislaturperiode durch eine unionsgeführte Bundesregierung die Betriebsratsarbeit insoweit unterstützt und verbessert, als auch digitale Möglichkeiten eingesetzt worden sind. Es wäre vielleicht ganz gut, nicht nur die Rechte von Betriebsräten zu betrachten, sondern ihnen auch die entsprechende Arbeitsweise zu ermöglichen. In einer digitalen Welt macht es da durchaus Sinn, die digitalen Aspekte zu berücksichtigen. So haben wir in der letzten Legislaturperiode ermöglicht, dass in digital geführten Betriebsratssitzungen auch Beschlüsse gefasst werden können.
Deshalb schlagen wir gerade mit Blick auf Onlinebetriebsratswahlen, Onlinebetriebsversammlungen, aber auch ein Online-Schwarzes-Brett vor, diese Aspekte in die Waagschale zu werfen. Das wäre unser Vorschlag.
Beifall bei der CDU/CSU
Dabei sei gesagt, dass ich Präsenzveranstaltungen immer noch für wertvoller halte als Onlineveranstaltungen. Aber man merkt immer mehr, dass sich das bewährt.
Zum Thema Tarifrecht. Tarifrecht bzw. Tarifbindung in unserem Land ist durchaus ausbaufähig. Die Tarifbindung ist zu gering. Aber auch hier wieder auf Zwang zu setzen, ist nach unserer Auffassung der falsche Weg.
Es heißt immerhin noch „Tarifautonomie“, und da sollte man die Betonung auf „Autonomie“ legen. Deswegen ist unser Ansatz, auch hier den Tarifpartnern entsprechende Freiräume zu gewähren.
Beifall bei der CDU/CSU)
Ein probates Mittel wäre zum einen, dass man eben auch Tariföffnungsklauseln in Gesetze aufnimmt, um Tarifpartnern Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Das Zweite ist, dass man vielleicht als Gesetzgeber hingeht und nicht dort Gesetze macht, wo die Tarifpartner eigentlich viel besser in der Lage wären, die Dinge passgenauer für die jeweiligen Branchen zu regeln.
Mich hat es gewundert, dass bei dieser Debatte und den beiden Vorrednern das Thema Allgemeinverbindlicherklärung gar keine Rolle gespielt hat. Ich will es aber von meiner Seite aus einmal ansprechen. Es wird immer so getan, als hätte man bei den Allgemeinverbindlicherklärungen nie irgendwas getan und als wäre dies das Allheilmittel. Ich will daran erinnern, dass wir unter einer unionsgeführten Bundesregierung das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschiedet haben,
in dem wir die starre 50-Prozent-Grenze der Tarifbindung aufgehoben haben, sodass jetzt nur noch ein öffentliches Interesse notwendig ist. Damit hat man es schon aufgeweicht.
Aber man darf auch nicht den Fehler machen, dass man auf einmal meint, dass Tarifverträge, die einen sehr geringen Bindungsgrad haben, eine Allgemeinverbindlichkeit bekommen und dann für eine gesamte Branche quasi eine Gesetzgebungskraft entfalten. Das darf es nicht geben, und deswegen sind wir gegen eine weitere Ausweitung. So wie es jetzt geregelt ist, ist es gut.
Beifall bei der CDU/CSU)
Zum Thema Mindestlohn will ich für meine Fraktion ganz deutlich sagen: Wir stehen zur Mindestlohnkommission und zum Mindestlohngesetz, wie es derzeit besteht.
Beifall bei der CDU/CSU)
Sie reden ja immer alle davon, dass die Tarifpartnerschaft gestärkt werden muss. Ich weiß gar nicht, ob Ihnen allen eigentlich bewusst ist, dass wir durch das Mindestlohngesetz eine gesetzlich verordnete Tarifpartnerschaft haben. Diese muss dann eben auch mal gelebt werden.
Die ist schon ein paar Jährchen gelebt worden, oder?)
Da müssen auch Entscheidungen getroffen werden. Diese Entscheidungen muss man dann irgendwann auch mal akzeptieren; man sollte nicht immer meinen, dass man jede Entscheidung kritisieren muss.
Beifall bei der CDU/CSU)
Dann geht es natürlich auch um die Frage: Welche Kriterien setzt man an? Man hat offensichtlich kein Vertrauen in die Verhandlungsfähigkeit der Partner. Man meint, es muss der 60-Prozent-Median sein.
Ja, die EU-Richtlinie! Genau!)
Die EU-Mindestlohnrichtlinie sagt da eindeutig, dass das eine reine Empfehlung ist. Das ist keine Vorgabe. – Punkt eins.
Punkt zwei ist, dass mit der Mindestlohnkommission über die Jahre von 2015 bis 2022, also bevor die Ampel gesetzgeberisch noch mal eingegriffen hat, eine Mindestlohnerhöhung von 23 Prozent entstanden ist. Wenn man jetzt die Inflation als Gradmesser nimmt, wie ein Mindestlohn weiterwachsen kann, stellt man fest: Die Inflation ist in der Zeit um 8 Prozent gewachsen. Wenn Sie jetzt mal die Zeit danach nehmen, stellen Sie fest: Mit den 12 Euro ist der Mindestlohn
Der Mindestlohn ist viel zu niedrig gestartet!)
um 50 Prozent und die Inflation um 23 Prozent gewachsen. Das kann also kein entsprechender Gradmesser sein.
Zu dem Kriterium „60-Prozent-Median“ will ich noch sagen: Im Ergebnis könnte man es auch als erfüllt ansehen. Es ist nur die Frage, welchen Median man nimmt. Sie berechnen den der Vollzeitbeschäftigten. Wenn man ihn von allen Beschäftigten nimmt, dann hat man es erfüllt. Also: Über die Kriterien muss man sicherlich mal nachdenken. Man sollte es ansonsten so lassen, wie es ist.
Beifall bei der CDU/CSU)
Der Kollege Frank Bsirske, Bündnis 90/Die Grünen, hat seine Rede zu Protokoll gegeben.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat Carl-Julius Cronenberg für die FDP-Fraktion.
Beifall bei der FDP sowie des Abg. Max Straubinger [CDU/CSU])