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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon in meinen anderen Reden habe ich an diesem Pult darauf hingewiesen: Katastrophenschutz ist aus meiner Sicht kein taugliches Thema, um damit Parteienpolitik zu betreiben. Dafür ist das Thema viel zu ernst. Und das gilt insbesondere auch in Wahlkampfzeiten. Wenn die Unionsfraktion die zwei Seiten ihres Antrags dazu nutzt, eine CDU-geführte Landesregierung zu loben und eine rote Landesregierung zu kritisieren, darf man sich schon die Frage stellen, ob es Ihnen vorrangig um einen besseren Katastrophenschutz geht oder doch eher um die kommende Bundestagswahl.
Es stellt sich zunächst einmal die Frage, ob der Bund für den Küsten- und Hochwasserschutz überhaupt zuständig ist.
Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe!)
Die Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode den Standpunkt vertreten, das Grundgesetz weise die Aufgabenwahrnehmung und die Finanzierung im Bereich Katastrophenschutz den Ländern zu. Der Bund könne sich nur ausnahmsweise an den Kosten der Länder beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliege. Die CDU betont demgegenüber den Artikel 91a des Grundgesetzes und nennt den Küstenschutz abstrakt eine Gemeinschaftsaufgabe.
In Zeiten von politischen Desinformationskampagnen sehen wir uns als AfD in der demokratischen Verantwortung, zu einer Versachlichung dieser Debatte über die grundgesetzlichen Voraussetzungen des Küstenschutzes durch den Bund beizutragen.
Beifall bei der AfD
Im Grundgesetzkommentar kann man dazu nachlesen: Artikel 91a GG stellt für den Küstenschutz eine Spezialregelung in Bezug auf die Verteilung der Lastentragung zwischen Bund und Ländern dar. Voraussetzung für die Mitwirkung des Bundes ist es, dass die Aufgaben der Länder für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist.
Der Begriff des Küstenschutzes umfasst wiederum die „Erhaltung des Festlands gegenüber dem Meer durch technische, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen“ wie den Bau von Sperrwerken und Deichen. Nicht zum Küstenschutz gehören der Schutz vor Verschmutzung, die Landschaftspflege und der allgemeine Umweltschutz.
Soweit die CDU also den Förderzweck der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ auf die Instandhaltungs- und Reparaturausgaben ausdehnen will, müsste sie genau danach differenzieren, ob es sich tatsächlich um den Bau von Deichen handelt oder um die allgemeine Landschaftspflege. Das hat die Union in dem Antrag aber nicht getan. Darum ist der Bund für die von der CDU konkret geforderten Aufgaben in dieser Form nicht vollumfänglich zuständig.
Im Weiteren fordern Sie, verehrte Kollegen von der CDU, dass die Wohngebäudeversicherungen verpflichtet werden, auch Versicherungen zu Elementarschäden anzubieten. Der Gedanke ist an und für sich nicht schlecht. Aber was machen denn die Versicherer, wenn der Bundestag Ihre Forderungen dergestalt umsetzt? Sie sagen den Menschen in den Überflutungsregionen: Ja, gerne versichern wir auch Sie gegen Elementarschäden; mit 20 000 Euro pro Jahr sind Sie dabei. – Das aber wäre für die Versicherten natürlich viel zu teuer und deshalb unpraktikabel. Wenn Sie also schon in die Vertragsgestaltungsfreiheit von Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft eingreifen, dann müssen Sie die Versicherungsbeiträge hierfür auch gesetzlich deckeln. Ohne diese Deckelung bringt dieser Vorschlag nichts.
Summa summarum kann man nur sagen: Es handelt sich hier wieder um eine typische CDU-Wahlwerbeaktion. Selbst Sie könnten in Regierungsverantwortung Ihren Antrag so nicht umsetzen.
Ich wünsche Ihnen aber trotzdem ein schönes Weihnachtsfest.
Beifall bei der AfD)
Das Wort hat Anna Kassautzki für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)