Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Rechtsstaat ist das Fundament unseres Zusammenlebens, unseres Staates, und die Justiz ist das Gerüst unseres Zusammenlebens. Er ist das höchste Gut. Wir müssen ihn schützen, und wir müssen ihn stärken, ebenso wie wir es heute Morgen bei der Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes beschlossen haben. Den Rechtsstaat schützen wir, indem wir uns für die Menschen in der Justiz und in den Sicherheitsbehörden mit konkreten und mit verfassungskonformen Maßnahmen einsetzen, damit sie Sicherheit und Rechtsprechung gewährleisten können. Was Justiz und Rechtsstaat aber sicherlich nicht hilft, ist ein populistischer Antrag. Im vorliegenden Antrag der Unionsfraktion zur Justiz kommt das Wort „Justiz“ genau ein Mal vor, nämlich in der Überschrift. Unter den 13 Punkten gibt es nur einen Punkt, der gezielt auf die Gerichte eingeht. Aber lassen Sie mich trotzdem mit diesem Punkt beginnen; denn hier findet sich auch etwas Positives in diesem Antrag. Auch wir als SPD-Fraktion fordern ganz klar einen neuen Pakt für den Rechtsstaat, gemeinsam mit den Bundesländern. Die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats ist elementarer Bestandteil der Resilienz unserer Demokratie und des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dazu gehört insbesondere eine gute personelle Ausstattung der Justiz. Wir sehen hier eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, wie sie in der vergangenen Legislaturperiode auch beschlossen worden ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zudem benötigen wir selbstverständlich eine moderne Ausstattung der Justiz. Dass die Justiz technisch auf der Höhe der Zeit sein muss, wurde häufig gesagt. Digitalisierungsmaßnahmen wurden aber tatsächlich auch zusammen mit Bund und Ländern in dieser Legislaturperiode gerade mit der Digitalisierungsinitiative vorangetrieben. Und das war ein guter und richtiger Weg. Sind wir hier am Ende? Nein, das sind wir nicht. Aber wir haben einen wichtigen Grundstein gelegt, und dafür verantwortlich war die Ampelregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. In Ihrem Antrag findet man aber weder Ausführungen noch Konzept dazu. Nun aber zu dem populistischen Teil des Antrags. Es wurde bereits angesprochen: Sie kritisieren die Überwachungsgesamtrechnung. Ja, aber die Überwachungsgesamtrechnung wurde doch gerade vom Bundesverfassungsgericht, das wir heute Morgen stärker geschützt haben, gefordert. Von daher ist es auch richtig, dass wir eine Überwachungsgesamtrechnung in Auftrag gegeben haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. In einem weiteren Punkt fordern Sie mal wieder, das Alter der Strafmündigkeit herabzusetzen. Experten sagen aber, dass die heutige Entwicklung von Jugendlichen gerade aufgrund der vielen unterschiedlichen Einflüsse sogar länger dauert. Während man früher schon mit 14 Jahren die Schule verlassen hat, gearbeitet hat – in vielen EU-Ländern gibt es sogar ein höheres Strafmündigkeitsalter –, ist man heute einer viel größeren Anzahl an Einflüssen ausgesetzt. Taten haben zudem auch bei unter 14-Jährigen jetzt schon Konsequenzen. Zuständig ist dann aber das Jugendamt und das Familiengericht. Auch hier kann es weitreichende Konsequenzen geben. Hier muss nicht das Alter für die Strafmündigkeit herabgesetzt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Außerdem fordern Sie, dass Heranwachsende immer nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, ohne dass auf die geistige und sittliche Reife des Beschuldigten geschaut wird. Aber das Jugendstrafrecht ist doch gerade getragen von dem Gedanken, dass auf die Täter eingewirkt werden kann – präventiv –, damit Straftaten nicht wieder passieren. Wir wissen doch, dass Strafe nicht abschreckt; das ist kriminologisch lange schon erwiesen. Wir wollen aber doch weniger Straftaten. Deswegen müssen wir doch die Mittel des Jugendstrafrechts anwenden, um auf Beschuldigte und auf Täter einzuwirken. Das können wir in den Fällen, wo die geistige und sittliche Reife nicht gegeben ist, sehr viel besser mit dem Jugendstrafrecht als mit dem Erwachsenenstrafrecht. Von daher ist hier eine kluge Entscheidung in unserem Recht schon jetzt getroffen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Außerdem haben wir auch mal wieder von Ihnen die Forderung nach höheren Strafen und größeren Strafrahmen. In Ihrem Antrag fordern Sie auf der einen Seite mehr Vertrauen in unsere Justiz und unsere Richterinnen und Richter; auf der anderen Seite nehmen Sie ihnen den Handlungsspielraum. Das widerspricht sich. Wir vertrauen unserer Justiz und unseren Richterinnen und Richtern. Wir wissen, dass wir für schnellere Strafen, für eine bessere Justiz einen Pakt für den Rechtsstaat brauchen, aber keine Handlungsbeschränkungen für unsere Richterinnen und Richter. Von daher ist das ein untauglicher Antrag. Vielen Dank.